Maskenpflicht: Handel und Polizei wollen nicht kontrollieren

Die Maskenpflicht soll am 22. Juli für die meisten Orte fallen
Mit dem gestern präsentierten Stufenplan kommt die Maskenpflicht zurück.

Die Bundesregierung hat gestern präsentiert, wie sie die vierte Corona-Welle einzudämmen gedenkt und einen dreistufigen Plan vorgelegt. Kurz zusammengefasst, treten Corona-Maßnahmen in Abhängigkeit von der Belegung der Intensivbetten in Kraft. Erstmals wird in Österreich bei der Maßnahmensetzung nun zwischen geimpften und ungeimpften Personen unterschieden.

Da immer mehr Patienten intensivmedizinsch betreut werden müssen - laut Covid-Prognose-Konsortium werden in zwei Wochen 100 weitere Patienten auf den Intensivstationen liegen - tritt die erste von drei Stufen bereits am 15. September in Kraft und bringt die FFP2-Maskenpflicht zurück. 

Ungeimpfte müssen dann im Handel wieder FFP2-Maske tragen. Für geimpfte Personen reicht ein Mund-Nasen-Schutz, auch wenn die Empfehlung für FFP2-Masken auch für sie gilt. In Geschäften des täglichen Bedarfs (Lebensmittelhandel, Apotheken, Trafiken) sowie öffentlichen Verkehrsmitteln müssen alle FFP2-Maske tragen.

Handel kein Hotspot

Österreichs Unternehmensverbände zeigen sich generell zufrieden mit den neuen Corona-Maßnahmen, auch wenn sich der Handel nicht als richtiges Ziel für Einschränkungen sieht, da sich nur sehr wenige Menschen beim Einkaufen anstecken würden. Der Handel sei nachweislich kein Corona-Hotspot, man werde die Maßnahme jedoch gezwungenermaßen mittragen, hieß es in einer Aussendung gestern.

Wie Rainer Will vom Handelsverband im Ö1-Morgenjournal von Donnerstag betont, diene die Maskenpflicht wohl dazu, Ungeimpfte zur Impfung zu bewegen. Für den Handel sei es laut Will unmöglich, die FFP2-Maskenpflicht in oder vor den Geschäften zu kontrollieren. "Wir im Handel können das nicht kontrollieren, wollen das nicht kontrollieren. Es ist unmöglich", so Will im Ö1-Morgenjournal. 

Ins selbe Horn stößt Handelsobmann Rainer Trefelik von der Wirtschaftskammer. "Eine Eintrittskontrolle bei den Geschäften ist unmöglich und nicht durchsetzbar. Der Handel ist nicht die Polizei", so Trefelik.

Stattdessen appelliert der Handelsobmann an die Eigenverantwortung der Kunden. 

Einkaufszentren: Können nicht kontrollieren

Auch die Betreiber von Einkaufszentren sehen sich außerstande, die Einhaltung der Maßnahmen in den etwa 150 überdachten Einkaufszentren zu überprüfen.

So begrüßte der Einkauszentren-Verband ACSP (Austrian Council of Shopping Places) "grundsätzlich den verantwortungsvollen und vorausschauenden Umgang mit den Corona-Schutzmaßnahmen", die man unterstützen werde, um einen weiteren Lockdown zu verhindern, "auch wenn uns noch nicht klar ist, ob und für wen eine Maskenpflicht in unseren Malls gilt".

Allerdings sei man nicht in der Lage, die Maßnahmen in den etwa 150 überdachten Einkaufszentren zu überprüfen, erklärten die Betreiber in einer Mitteilung.

Nicht Aufgabe der Polizei

Die Polizei soll im Handel - zumindest stichprobenartig - kontrollieren, ob sich Ungeimpfte an die Regel halten und FFP2-Maske tragen. Die Polizeigewerkschaft ist davon wenig begeistert: "Generell ist es nicht die Aufgabe der Polizei, irgendwo die Maskenpflicht zu kontrollieren", sagt etwa Martin Noschiel, Mitglied im Zentralausschuss der roten Polizeigewerkschaft (FSG) gegenüber Puls 24. Die Polizei hätte Wichtigeres zu tun.

Reinhard Zimmermann, Vorsitzender der schwarzen Polizeigewerkschaft (FCG), betonte gegenüber Puls 24, dass es sich dabei um Zutrittskontrollen handle und diese nicht Aufgabe der Polizei seien. Schon bislang wurde die Maskenpflicht von den Geschäften selber kontrolliert, es handle sich auch um das Hausrecht der Unternehmer. Die Polizei greife aber jederzeit ein, wenn es zu Drohungen, Beschimpfungen oder Gewalt kommen sollte.

Derzeit kann die Polizei bei Verstößen gegen die Maskenpflicht Organstrafen von 90 Euro verhängen. Bei Anzeigen legt die jeweilige Gesundheitsbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaften) die Höhe der Strafe fest.

 

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