Kommt jetzt die FFP2-Maske im Freien?
Das Infektionsgeschehen in Österreich ist weiterhin hoch, die 7-Tages-Inzidenz steigt seit einer Woche an. Am vergangenen Montag gab die Bundesregierung bekannt, dass es vorerst keine weiteren Lockerungen geben wird. Eine nächste Beratungsrunde soll am 1. März stattfinden.
Unterdessen sorgt allerdings ein Schreiben des Gesundheitsministeriums für Aufregung. Wie die steirische FPÖ berichtet, soll ihnen eine Forderung vorliegen, wonach die Landesregierungen aller Bundesländer in bestimmten Bereichen eine FFP2-Maske im Freien verordnen sollen.
In dem Schreiben (datiert mit 3. Februar) heißt es: "Vor dem Hintergrund des anhaltenden Pandemiegeschehens sowie der geänderten Rechtslage werden die Bundesländer erneut ersucht, umgehend Regelungen auf Landes- oder Bezirksebene zu schaffen, wonach beim Betreten stark frequentierter öffentlicher Orte im Freien eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine zumindest gleichwertige bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske zu tragen ist, sohin eine Tragepflicht von FFP2-Masken im Freien besteht.“
Dem KURIER liegt der Brief des Sozialministeriums vor, mit dem ein Erlass aus Dezember 2020 geändert werden soll. Es bedürfe nämlich laut Ministerium "einer nochmaligen Evaluierung der Situtaion vor Ort "- wegen der Lockerung des Lockdowns vom 8. Februar: Überall, wo der Mindestabstand von zwei Metern nicht "generell und durchgehend" eingehalten werden könne, sei eine FFP2-Maske notwendig. "Dabei sollen insbseondere Einkaufsstraßen mit hoher Frequenz unf entsprechende Gebiete in Stadtzentren im Freien erfasst sein", heißt es in der Aufforderung an die Landeshauptleute.
Anschober bestätigt KURIER Bericht zur Maskenpflicht in Freien
Die Ideen des Ministeriums gehen dabei schon relativ weit: Straßennamen und Hausnummern sollten "Rechtssicherheit" bieten, aber der Bereich sei auch noch "entsprechend deutlich zu kennzeichnen".
FPÖ lehnt Vorstoß ab
Für FPÖ-Klubobmann im steirischen Landtag, Mario Kunasek, eine unverständliche Forderung. Er erteilt ihr eine klare Absage: "Die Vorgaben des Bundes werden immer absurder und die Landesregierung allen voran Landeshauptmann Schützenhöfer leiten diesen Unfug aus Wien auch noch unreflektiert an die steirischen Behörden weiter."
Gegen Donnerstagmittag bestätigte auch das Gesundheitsministerium, dass es nicht nur den Erlass gibt, sondern auch das Schreiben an die Landeshauptleute. "Die Landeshauptleute sind aufgefordert hoch frequentierte Plätze auszumachen und dort bei Bedarf eine Maskenpflicht im Freien zu erlassen. Das liegt aber im Ermessen der Länder", so ein Sprecher des Ministeriums zum KURIER.
Bereits nach den Gesprächen der Bundesregierung am Montag appellierte Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl an die Eigenverantwortung, wenn es um das Tragen einer FFP2-Maske im Freien geht: "Wir sind es mittlerweile gewohnt FFP2-Masken beim Einkaufen oder in den Öffis zu tragen. Im Kampf gegen das Virus müssen wir an die Eigenverantwortung der Menschen appellieren. Denn, gerade auch im Freien, wo der 2-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann, sollte auch aus Verantwortung Anderen gegenüber, eine Maske verwendet werden."
Riedl sieht keine Notwendigkeit darin, eine FFP2-Maske im Freien zu verordnen: "Dabei geht es nicht um weitere Vorschriften oder eine weitere Ausweisung von Orten, sondern generell darum, bei Menschenansammlungen, wo der 2-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann, mich und andere durch das Tragen einer Maske zu schützen. Das Corona-Virus kann nur besiegt werden, wenn alle an einem Strang ziehen."
Neu ist Maskenpflicht im Freien allerdings nicht: im Sommer verhängten einige Gemeinde - speziell in Kärnten - solche Maßmahmen, um Nachtschwärmer einzubremsen.
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