Maskenpflicht gilt ab Freitag in vier Kärntner Orten

Maskenpflicht gilt ab Freitag in vier Kärntner Orten
Gelten soll sie in Velden, Krumpendorf, Pörtschach und am Klopeiner See, vermutlich in St. Kanzian. Strafen sind nur „Ultima Ratio“.

Ist die Maske Pflicht – oder doch nicht? Eine Frage, die Kärnten-Urlauber noch beschäftigen könnte.

Was bisher klar ist: In Velden gilt ab Freitag von 21 bis 2 Uhr eine Maskenpflicht. Ebenso in Pörtschach, in Krumpendorf und am Klopeiner See, voraussichtlich im Bereich St. Kanzian, wie Gerd Kurath, Leiter des Landespressediensts, dem KURIER am Donnerstagabend bestätigte.

Was auch klar ist: In Lokalen und Gastgärten muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wohl aber auf öffentlichen Plätzen, auf denen es zu Menschenansammlungen kommt.

Genaue Areale werden noch definiert

Was noch nicht im Detail feststeht: Welche Areale genau betroffen sind. „In Velden wird es etwa der Casino-Vorplatz sein“, erklärt Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP). Man werde die Passanten aber informieren und entsprechende Hinweisschilder aufstellen.

Ausgeschlossen ist nicht, dass weitere Gemeinden hinzukommen. Entschieden wird dies auf Bezirksebene. „Es handelt sich aber um eine reine Präventiv-Maßnahme“, fügt Schuschnig hinzu. In Velden etwa gebe es derzeit keinen einzigen bekannten Covid-19-Fall, in ganz Kärnten zählte man am Donnerstag 14 Fälle. Da es aber in Tourismus-Hotspots durchaus zu späterer Stunde zu Drängeleien vor Lokalen gekommen sei, könne man im Bedarfsfall rasch reagieren und eine Maskenpflicht erlassen.

Kontrolliert wird die Maskenpflicht von der Polizei, so Schuschnig. Man wolle aber zuerst mahnen – Strafen seien nur „die Ultima Ratio“.

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