Eigentlich sollte es bereits rechtzeitig zum Juni-Aufnahmetermin entsprechende Kriterien für Jungpolizisten geben, doch der entsprechende Erlass wurde tatsächlich erst vor gut zwei Wochen herausgegeben, bestätigt Harald Noschiel, Sprecher des Innenministeriums, auf Anfrage.
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Tätowierung auf Hals und Kopf sind erlaubt
Dem Wunsch der Gewerkschaft, dass Tätowierungen mm Unterarm etwa mit Strümpfen verdeckt werden müssen, wurde nicht entsprochen. Künftig darf der ganze Arm bunt verziert sein - bis hin zu den Fingerspitzen. Gleiches gilt für den Hals und den Kopf, nur im Gesicht sind Tattoos weiterhin verboten. Natürlich sind auch Symbole untersagt, die etwa einen unmittelbaren Bezug zum Nationalsozialismus haben.
"Tätowierungen werden grundsätzlich von den zuständigen Organisationseinheit der Landespolizeidirektionen geprüft und auch dort entschieden. Nur wenn sich Tätowierungen im Kopf- oder Halsbereich befinden, sind diese der Clearingstelle des Innenministeriums zu übermitteln", erklärt Noschiel. "Außerdem sind beabsichtigte Ablehnungen von Tätowierungen der Clearingstelle einzumelden und durch diese einer Einzelfall-Prüfung zu unterziehen."
Abgelehnt werden unter anderem Verherrlichungen von Terrororganisationen wie Hamas, PKK oder Islamischer Staat ebenso von Neuen Rechten oder Grauen Wölfen. Dem Vernehmen nach sollen aber auch Totenköpfe auf dem Index stehen.
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Clearingstelle für Tattoos im Innenministerium
Noschiel: "Es gibt in jeder Landespolizeidirektion eine Kommission, die von zwei besonders geschulten Bediensteten gebildet wird. Die Clearingstelle ist ebenfalls mit drei besonders geschulten Bediensteten - alle Personen mit Exekutivdiensthintergrund - besetzt. Jedes Mitglied hat zudem eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter."
Diese beiden Stellen entscheiden, ob der tätowierte Bewerber zum Polizeiberuf zugelassen wird.
In den vergangenen Jahren wurden jedenfalls die Hürden für Aspiranten Stück für Stück abgebaut, was auch intern und extern für Kritik sorgte. Sichtbare Tätowierungen wollte eigentlich bereits Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) zulassen. Auch das Höchstalter wurde hinaufgesetzt oder Erleichterungen beim Sporttest und den Regelungen für Bärte gemacht. Ein Führerschein ist kein Aufnahmekriterium mehr, dafür gibt es Klimatickets für Bewerber.
Wie viele andere Branchen leidet auch die Exekutive unter einem Mangel an Bewerbungen. Verschärft wird dies durch eine Rekordzahl an Abgängen. Im Vorjahr verließen 1.450 Beamte die Polizei - davon verabschiedeten sich rund 900 in die (Früh-)Pension, aber erstmals nahmen auch rund 600 aktive Polizisten freiwillig ihren Hut beziehungsweise ihr Kapperl, so viele wie noch niemals zuvor. Das Innenministerium verweist hingegen auf eine nie dagewesene Zahl an Ausbildungsplätzen.
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