"Begründeter Verdacht"
Laut dem Dokument besteht "bei dreizehn Bediensteten im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres ein begründeter Verdacht, dass sie in Kontakt mit der IBÖ (Identitären Bewegung Österreichs, Anm.) stehen könnten.
Die Abklärungen sind noch nicht abgeschlossen. Nach aktuellem Stand haben fünf Personen Spenden an die IBÖ getätigt und ist bei vier Personen, eine davon in Polizeiausbildung, nachweisbar, dass sie mehr als einmal gespendet haben und ,Mitglieder' bei der IBÖ sind oder waren."
Peter Pilz (Liste Jetzt) hatte in seiner Anfrage sogar von 88 Verdachtsfällen geschrieben, allerdings dürfte sich die Mehrheit davon nicht erhärtet haben. Laut Anfragebeantwortung dürften die Fälle vor allem in der Steiermark, Salzburg, Oberösterreich und Wien stattgefunden haben.
Das Problem laut Peschorn lautet aber: "Eine bloße ,Mitgliedschaft' zu einer Gemeinschaft ist strafrechtlich nur relevant, soweit durch diese eine Gesetzesverletzung verwirklicht wird. Für die Ergreifung von dienst- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen ist das Vorliegen eines individuellen schuldhaften und vorwerfbaren Verhaltens erforderlich." Das heißt de facto: Man kann Polizist und Identitärer zugleich sein.
Einzelüberprüfungen möglich
Es könne aber "eine fallbezogene Überprüfung" geben und natürlich ist das Strafrecht ein Thema - mit einer Verurteilung kann man nicht in den Polizeidienst übernommen werden. Als Beamter kann man entlassen werden, wenn man zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wird. Kein Einstellungshindernis wäre laut Anfragebeantwortung allerdings eine bereits getilgte Verurteilung nach dem Verbotsgesetz.
Von 2015 bis 2018 gab es jedenfalls keine Suspendierung wegen rechtsextremer Gesinnung oder entsprechenden Straftaten gegen Polizisten. Allerdings gab es sechs Disziplinarverfahren, wobei eines mit dem freiwilligen Austritt beendet worden ist. Zwei Mal gab es Geldbußen, die anderen Verfahren laufen noch.
Sicherheitsüberprüfung von Bewerbern
Peschorn betont allerdings: "Das Innenministerium unterzieht alle Bewerberinnen und Bewerber einer Sicherheitsüberprüfung. Diese wird durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung durchgeführt. Bei Bekanntwerden von Auffälligkeiten erfolgt eineinterne Überprüfung der betroffenen Bewerberinnen und Bewerber. Soweit dadurch ausreichende sachlich begründete Anhaltspunkte hervorkommen, erfolgt ein Ausschluss aus dem Auswahlverfahren."
Aber: "Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Verein oder anderen Organisationen ist – sofern damit nicht eine Gesetzesverletzung verwirklicht wird – allein noch kein Ausschlusskriterium."
„Die schlimmsten Befürchtungen sind bestätigt“, schrieb Peter Pilz in einer Aussendung dazu. „Unter den Augen des Innenministers konnte sich mit den Identitären eine rechtsextreme Organisation in der Polizei festsetzen. Damit hat die Polizei jetzt einen inneren Feind: die Identitäre Bewegung und ihre Hintermänner in der FPÖ.“
Pilz erwartet vom jetzigen Innenminister sofortiges Handeln: „Extremisten als Polizisten - das geht nicht. Alle Extremisten, egal ob in Ausbildung oder schon im Polizeidienst, müssen raus aus der Polizei.“
Kommentare