Trotz Verrat und Tötung: Warum Polizisten oft weiter im Dienst bleiben
Das ist wohl ein Rekord: Ein junger Polizist schaffte es, sich bereits an seinem ersten Arbeitstag auf der Inspektion ein Disziplinarverfahren einzuhandeln. Er hatte eine Drogenrazzia verraten. Grund für eine Entlassung sah die Bundesdisziplinarkommission deshalb aber nicht.
In diesem Artikel lesen Sie weitere Details zu diesem kuriosen Fall und weiteren Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamte, die trotz Strafen nicht zu einer Entlassung führten:
"Der Polizeibeamte (...) hat, im Dienst, dem Freund seines Bruders, durch die Übermittlung einer Kurznachricht per Snap-Chat bzw. Whatsapp vor einer unmittelbar bevorstehenden Amtshandlung nach dem Suchtmittelgesetz in Kenntnis gesetzt, dadurch gewarnt und ihm die Möglichkeit gegeben, Beweismittel (Suchtmittel und Suchtmittelutensilien) zu beseitigen", heißt es im diese Woche veröffentlichten Urteil der Behörde im Bundeskanzleramt.
Im Zuge der Amtshandlung wurde der Bruder des jungen Beamten nach Medikamentenmissbrauch bewusstlos aufgefunden. Der Kommandant der Polizei-Inspektion entschied zunächst, dass der Neuling nicht an diesem Einsatz teilnehmen dürfe, gab aber in weiterer Folge dem Drängen des Beamten, der unbedingt dabei sein wollte, nach.
"Bei der durchgeführten Nachschau in der Wohnung wurde zunächst nichts gefunden, weshalb auch die Mülltonne vor dem Haus durchsucht wurde, in welcher auch unmittelbar zuvor entsorgte Suchtmittelutensilien sichergestellt werden konnten. Im Zuge der weiteren Erhebungen ergaben sich Hinweise, der Beamte könnte vor dem Einsatz gewarnt haben, weshalb man den Beamten damit konfrontierte".
Innenministerium wollte Entlassung
Der Betroffene wurde suspendiert und von der Staatsanwaltschaft diversionell zu 2850 Euro verurteilt. Im Disziplinarverfahren kamen nun weitere 10.000 Euro dazu, eine Entlassung sah die Kommission - trotz entsprechender Forderung vonseiten des Innenministeriums - aber ebenso wenig notwendig wie in einem weiteren spektakulären Fall.
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