Unteroffizier ging in SS-Uniform spazieren - kein Entlassungsgrund

Unteroffizier ging in SS-Uniform spazieren - kein Entlassungsgrund
Er ließ sich auch beim Hitlergruß fotografieren, dennoch fasst der Berufssoldat nur eine Geldstrafe aus.

In der deutschen Bundeswehr gilt eine Null-Toleranz-Politik bezüglich Rechtsextremismus. Jeder Verdachtsfall wird vom militärischen Geheimdienst MAD untersucht, in den vergangenen zwei Jahren wurden deshalb knapp 100 Soldaten wegen nationalsozialistischer Umtriebe entlassen.

In Österreich hingegen kann man als Berufssoldat eine SS-Uniform basteln, mit dieser spazieren gehen, am Fußballplatz den Hitlergruß zeigen und Knallkörper des Heeres mitnachhause nehmen - und bekommt lediglich eine Geldstrafe. Das besagt zumindest ein aktuelles Urteil der obersten Disziplinarbehörde. Der Unteroffizier kommt mit einer Geldstrafe in der Höhe von 4968 Euro, nicht einmal zwei Monatsbezüge, davon. Vor einem Geschworenengericht erhielt er zuvor zehn Monate bedingt.

Das milde Urteil

Im Urteil wegen Wiederbetätigung, unter anderem in seiner Wiener Kaserne, werden die Vergehen des Oberstabswachtmeister von der Disziplinarkommission so geschildert:

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