Unteroffizier ging in SS-Uniform spazieren - kein Entlassungsgrund
In der deutschen Bundeswehr gilt eine Null-Toleranz-Politik bezüglich Rechtsextremismus. Jeder Verdachtsfall wird vom militärischen Geheimdienst MAD untersucht, in den vergangenen zwei Jahren wurden deshalb knapp 100 Soldaten wegen nationalsozialistischer Umtriebe entlassen.
In Österreich hingegen kann man als Berufssoldat eine SS-Uniform basteln, mit dieser spazieren gehen, am Fußballplatz den Hitlergruß zeigen und Knallkörper des Heeres mitnachhause nehmen - und bekommt lediglich eine Geldstrafe. Das besagt zumindest ein aktuelles Urteil der obersten Disziplinarbehörde. Der Unteroffizier kommt mit einer Geldstrafe in der Höhe von 4968 Euro, nicht einmal zwei Monatsbezüge, davon. Vor einem Geschworenengericht erhielt er zuvor zehn Monate bedingt.
Das milde Urteil
Im Urteil wegen Wiederbetätigung, unter anderem in seiner Wiener Kaserne, werden die Vergehen des Oberstabswachtmeister von der Disziplinarkommission so geschildert:
Der Kärntner hat im Internet eine Uniform und Abzeichen mit sichtbarem Hakenkreuz, eine personalisierte Urkunde mit seinem Namen und dem Dienstgrad „Obersturmbannführer“, auf welcher der Reichsadler samt Hakenkreuz ersichtlich ist, 3 Hakenkreuzfahnen sowie einen Hakenkreuztischwimpel bestellt und zum Zwecke der Herstellung einer SS-Uniform einen Aufnäher mit SS-Runen sowie 2 Aufnäher mit Reichsadler und Hakenkreuz an der Uniform angebracht und sodann diese SS-Uniform zumindest fünfmal getragen und darin – teilweise in freier Natur und dort teilweise einen Helm mit sichtbaren Hakenkreuz tragend – zum Zwecke der Zur-Schau-Stellung Fotos von sich angefertigt.
Die Fotos tauchten später in sozialen Medien auf.
Auch den Hitlergruß verwendete der Heeresangehörige mehrfach - etwa in der Kantine des Sportvereins vor zumindest 8 Personen (dabei ließ er sich fotografieren), am Fußballplatz oder vor Kameraden in der Kaserne.
Außerdem hatte er 48 Stück Knallpatronen für das Sturmgewehr 77 im Schreibtisch der dienstlichen Kanzlei in der Kaserne verwahrt und 5 Stück Knallkörper 78 (Losnummer CA-05/03) aus Heeresbestand am Wohnsitz besessen.
Alkohol als Milderungsgrund
Vor der Behörde gestand er alle Vorwürfe, will alle Taten aber nur unter Alkoholeinfluss begangen haben. Obwohl selbst im Urteil festgehalten wird, dass er wohl kaum im Rausch eine SS-Uniform gebastelt hat, wurde dies als Milderungsgrund anerkannt. Die Knallkörper habe er wohl nur irrtümlich mitgenommen. Auch die schwere Krankheit seiner Frau wurde ihm positiv angerechnet. Deshalb bleibt der Mann weiterhin im Dienst.
Aus dem Verteidigungsministerium heißt es auf die Frage, ob so jemand im Heeresdienst nicht problematisch sei, "dass das BMLV nationalsozialistische Wiederbetätigung nicht duldet, entschieden und unmissverständlich dagegen auftritt und alle möglichen rechtlichen Schritte dagegen unternimmt und im gegenständlichen Fall auch unternommen hat. Konkret wurde sowohl Disziplinaranzeige erstattet wie auch eine Dienstenthebung durchgeführt. Das Strafgericht hätte durch eine mehr als einjährige Freiheitsstrafe den Amtsverlust bewirken können, was zu einer Entlassung geführt hätte, nahm aber davon Abstand. Auch der Senat der Bundesdisziplinarbehörde hat nicht diese Entscheidung getroffen."
Kommentare