Dass sowohl die Disziplinarkommission als auch der Disziplinaranwalt des Verteidigungsministeriums diese Frage bejaht hat, wird nun das Parlament beschäftigen. Die SPÖ möchte so etwas künftig verhindern. Denn der Kärntner Soldat wurde strafrechtlich zu zehn Monaten bedingt verurteilt, erst ab zwölf Monaten Haft hätte ihm der automatische Amtsverlust gedroht.
Über alle Vorfälle, die unterhalb diese Zeitspanne fallen, entscheidet die 2020 neu aufgestellte Bundesdisziplinarbehörde. Deren Vorgängerkommission war wegen ihrer milden Urteile als „die Barmherzigen Brüder“ bezeichnet worden. Die verhängten Geldstrafen sind nun oft höher als früher, aber ein theoretisch mögliches Urteil, das zur Entlassung eines Beamten geführt hat, gab es bisher noch nicht.
Initiative im Parlament
In der SPÖ wird die Nicht-Entlassung des Berufssoldaten jedenfalls als „Irrsinn“ bezeichnet. SP-Sprecherin für Erinnerungskultur Sabine Schatz und SP-Wehrsprecher Robert Laimer wollen eine parlamentarische Initiative starten, damit Wiederbetätigung künftig zum Amtsverlust führt. Sie haben außerdem parlamentarische Anfragen an Verteidigungsministerin Tanner und Justizministerin Zadić eingebracht.
Die Wehrsprecher der Grünen (David Stögmüller) und Neos (Douglas Hoyos) können sich ebenfalls eine Verschärfung des Dienstrechts vorstellen. Stögmüller kritisiert auch, dass der Ministeriumsvertreter keinen Einspruch eingelegt hat.
Verteidigungsministerin Klaudia Tanner meint zum aktuellen Fall: „Wir müssen die Bewusstseinsbildung der Soldaten fördern. Trotz flächendeckender Führungsmaßnahmen (...) kommt es leider immer wieder zum Fehlverhalten Einzelner.“ Laut einem Ministeriumssprecher sei der Kärntner nur mehr im Innendienst.
Klaus Hartmann, Leiter der Bundesdisziplinarbehörde, verteidigt das Urteil. Der Soldat sei unterhaltspflichtig und der Vertreter des Dienstgebers hätte keinen Einwand gehabt. Man müsse „die Kirche im Dorf lassen“, es handle sich um „einen Narren und keinen Hardcore-Nazi“.
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