Ibiza-Video: Die Oligarchin bleibt eine Unbekannte
Mehr als zwei Jahre dauerten die Ermittlungen, jetzt liegt in der Causa Ibiza der Abschlussbericht des Bundeskriminalamts vor. Er wurde erst vor wenigen Tagen der Staatsanwaltschaft Wien übermittelt. Auf 40 Seiten haben die Beamten ihrer Ergebnisse zusammengefasst.
Was auffällt, ist, dass nur noch zehn Beschuldigte zu den verschiedenen Ermittlungsfakten übrig geblieben sind. Darunter auch eine Unbekannte: Den Ermittlern ist es nicht gelungen, den Lockvogel – die falsche russische Oligarchin „Aljona Makarov“ – ausfindig zu machen.
Kein Auftraggeber
„Hinweise darauf, dass Julian Hessenthaler/Ramin Mirfakhrai von Dritten beauftragt worden wären, das Ibiza-Video zu erstellen, haben sich nicht ergeben“, heißt es im Bericht.
Das Bundeskriminalamt muss auch einräumen, dass die bei Anwalt Mirfakhrai sichergestellten Daten bis dato keiner Auswertung zugeführt werden konnten. Die Datensätze sind amtlich versiegelt, da diese durch seine Anwaltstätigkeit unter das Berufsgeheimnis fallen (könnten).
Mirfakhrai soll es auch gewesen sein, der das Video zu Geld machen wollte. „Aufgrund des Umstands, dass das Kompromat (kompromittierendes Material, Anm.) zumindest von Mirfakhrai mehrfach zur entgeltlichen Veräußerung offeriert wurde, muss vorerst von einer Motivlage ausgegangen werden, die vordringlich im pekuniären (finanziellen, Anm.) Bereich anzusiedeln sein wird“, heißt es weiter. „In Bezug auf die Person des Hessenthaler ist vom Bestehen einer tristen finanziellen Situation auszugehen – dies zeigen mitunter von ihm in Anspruch genommene Darlehen.“
81.500 Euro flossen
Zugleich untersuchten die Ermittler Geldflüsse von Anwalt Mirfakhrai zu Hessenthaler bzw. seiner Detektei Konsic. Von Mitte Februar bis Mitte April 2019 sollen 81.500 Euro von Mirfakhrai an Hessenthaler geflossen sein, weitere 5.000 Euro flossen an Hessenthalers Mutter.
Hessenthaler soll sich auch 70.000 Euro von einem Deutschen geliehen haben und diesem angedeutet haben, dass er Zahlungen von „Zeitungsleuten“ erwarte und mit diesen Geldern das Darlehen zurückgezahlt werde. „Bei lebensnaher Betrachtung des Sachverhalts wird anzunehmen sein, dass die von Hessenthaler anvisierte Zahlung mit einer Veräußerung des Ibiza-Videos in Verbindung zu bringen sein wird“, so die Ermittler. Was nicht gelang – und Hessenthaler zu Nachrichten wie diesen veranlasst haben soll: „Langsam kann ich mir einen Strick und einen hochen Ast suchen.“
Ein Beweis, dass Hessenthaler bzw. Mirfakhrai Geld aus einem etwaigen Verkauf des Videos lukrierten, findet sich im Abschlussbericht nicht. Folgende Straftatbestände bleiben nach den umfassenden Ermittlungen übrig: Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten (5 Beschuldigte), Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht (5 Beschuldigte), Urkundenfälschung (zwei Mal je 3 Beschuldigte), versuchte Erpressung ( 2 Beschuldigte), verschiedene Betrugsvorwürfe (3 Beschuldigte), Delikte nach dem Suchtmittel-Gesetz (1 Beschuldigter) und gefährliche Drohung (1 Beschuldigter). Vor allem betreffen diese Delikte Personen aus dem (früheren) Umfeld von Hessenthaler.
Dem Vernehmen nach bestreiten Mirfakhrai und Hessenthaler alle Vorwürfe. "Die strafrechtliche Verfolgung des Beschuldigten Hessenthaler wegen des Verdachts des Missbrauchs von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten und der Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht ist auf Grund eines Auslieferungsvorbehalts seitens der deutschen Behörden nicht möglich", heißt es im Abschlussbericht.
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