Ibiza-Detektiv kämpft gegen seine Auslieferung

Das "Ibiza-Video" überstrahlte die letzen Tage des EU-Wahlkampfes
Julian H. fühlt sich in Österreich politisch verfolgt, hat in Deutschland Asyl beantragt und beanstandet die schlechten Haftbedingungen in der Justizanstalt Wien-Josefstadt.

Es müsste schon ein Wunder geschehen, sagen Justiz-Insider, wenn Julian H., der Regisseur des Ibizia-Videos, nicht von Deutschland nach Österreich ausgeliefert werden würde. Es sei bloß eine Frage der Zeit. Denn der Detektiv wehrt sich seit seiner Festnahme am 10. Dezember 2020 in Berlin sprichwörtlich mit Händen und Füßen gegen den Europäischen Haftbefehl.

H. steht in Österreich im Verdacht des Suchtgifthandels, der versuchten Erpressung wegen des versuchten Verkaufs des Videos an Strache und der Verwendung eines gefälschten slowenischen Führerscheins (Urkundenfälschung).

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat beantragt, die Auslieferung des Verfolgten für (teilweise) zulässig zu erklären. Das Kammergericht Berlin prüft, ob alle formalrechtlichen Gründe für eine Auslieferung vorliegen, nicht aber den tatsächlichen Tatverdacht. So müssen die vorgeworfenen Taten in beiden Ländern entsprechend strafbar sein und die Haftbedingungen in Österreich der Europäischen Menschenrechtscharta entsprechen.

Kommentare