Hagelflug-Piloten nicht auf Airbus-Wetterradar geschult?
Mit dieser Manipulation sollen Engpässe bei den Piloten verhindert werden, vermutet die Justiz laut den Dokumenten. Ein solches System müsste jedenfalls bis in Vorstandskreise toleriert worden sein, heißt es in dem internen Bericht. Betroffen sein sollen davon jedenfalls auch die beiden Piloten des Hagelflugs OS 434. Und Teil der Schulungen könnte ausgerechnet das Wetterradar gewesen sein. Wie berichtet, soll dies falsch eingestellt worden sein, weshalb es erst zu dem Flug durch den Hagel über der Steiermark gekommen ist.
Die Ermittlungen dazu stehen noch am Anfang. Derzeit fußt der Verdacht nur auf dem von der Staatsanwaltschaft beigezogenen gerichtlich beeideten Sachverständigen, der dies von einem der insgesamt rund 1200 AUA-Piloten vertraulich erfahren haben soll. Doch mittlerweile soll es auch zwei dazupassende Selbstanzeigen von Flugkapitänen bei der Austro-Control geben und ein Insider berichtet dem KURIER von einer mutmaßlich extrem hohen Zahl von Piloten mit Unregelmäßigkeiten.
Austro-Control widerspricht dem Sachverständigen
Die Austro-Control soll die AUA lediglich angewiesen haben, dieses Verhalten einzustellen, heißt es in einem internen Gesprächsprotokoll der Justiz. Bei der Austro-Control bestreitet man das wiederum gegenüber dem KURIER, man wisse nichts von einem derartigen Sachverhalt.
Empört über derartige Vorwürfe ist man bei den Austrian Airlines: Die Fluglinie "hat am Freitag gegenüber der Staatsanwaltschaft klargestellt, dass sicher nichts manipuliert wurde. Wir weisen die zu diesen Themen im Raum stehenden und von einer anonymen Person eingebrachten Anschuldigung auf das Schärfste zurück. Daher bereiten wir rechtliche Schritte gegen diese Person bzw. gegen Unbekannt vor."
Und weiter heißt es in dem schriftlichen Statement: "Ganz unabhängig von diesen Anschuldigungen halten wir fest, dass Austrian Airlines deutlich mehr Trainings als gesetzlich vorgeschrieben in der Ausbildung und Schulung ihrer Piloten durchführt."
Passagier-Anwalt: "Schwerwiegendster Kriminalfall der österreichischen Luftfahrtgeschichte"
"Diese Verdachtsmomente sind derart gravierend, dass sie in einem gesonderten Ermittlungsverfahren abgewickelt werden müssen. Wenn erforderlich, müssen Beweise bei der AUA mittels Hausdurchsuchung sichergestellt werden. Hier könnte der schwerwiegendste Kriminalfall der österreichischen Luftfahrtgeschichte vorliegen", erklärt Passagier-Anwalt Wolfgang List. "Die AUA-Anwälte haben auch wiederholt erfolglos versucht, jene Passagiere, die sich dem Strafverfahren angeschlossen haben, mundtot zu machen, indem sie diese aus dem Verfahren ausschließen wollten."
"Insbesondere werden wir Ministerin Leonore Gewessler mit den neuen schwerwiegenden Vorwürfen gegen AUA konfrontieren", erklärt List. "Sie verantwortet in ihrem Ressort auch die Agenden der Obersten Zivilluftfahrtbehörde und hat damit die Aufsicht über Luftfahrtunternehmen im Sinne der Sicherheit in der Zivilluftfahrt wahrzunehmen. In diesem Sinne ist sie verpflichtet, hier unmittelbar eine vertiefte aufsichtsbehördliche Untersuchung einzuleiten, da die Zuverlässigkeit der AUA als Luftfahrtunternehmen in Frage steht."
Flugbegleiterin bei AUA-Hagelflug verletzt
Inzwischen blockiert die Sicherheits-Untersuchungsstelle des Bundes im Verkehrsministerium (SUB) weiter die Justiz bezüglich des Hagelschadens. Sie weigert sich etwa, die mittlerweile in Frankreich durchgeführte Auswertung des Flugdatenschreibers und des Cockpit-Voicerecorders der Staatsanwaltschaft zur Verfügung zu stellen. Als Grund wird nun ein Rechtsstreit der Staatsanwaltschaft mit der AUA angegeben, der erst 2025 entschieden werden soll.
Dabei gibt es mittlerweile eine Wendung, denn bei dem Vorall wurde eine Flugbegleiterin verletzt und musste mehrere Tage in den Krankenstand. Damit ist der Vorfall nach internationalen Regeln keine harmlose Störung mehr, sondern endgültig ein Unfall. Damit würde es eine erweiterte Untersuchung nach EU-Regeln geben und die Justiz mehr Befugnisse bekommen.
Untersuchungen durch Austro-Control
Im Gewessler-Ressort heißt es, dass die Oberste Zivilluftfahrtbehörde die Austro-Control (die, siehe oben, den Sachverhalt angeblich nicht kennt) angewiesen hat, entsprechende Untersuchungen durchzuführen.
"Der zuständige Staatsanwalt hat bislang keine erneute Anforderung der Auswertungen bei der SUB gestellt, sondern ersucht, die Daten sowie die Aufzeichnungsgeräte sicher aufzubewahren, bis die rechtliche Situation abschließend geklärt ist", wird betont. Danach werde man alles zur Verfügung stellen.
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