AUA-Hagelflug: Passagier-Anwalt schickt Gerichtsakt an Gewessler
Die Causa rund um den Hagelflug eines AUA-Airbus OS434 von Palma de Mallorca nach Wien am 9. Juni zieht nach wie vor weite Kreise. So haben sich weitere drei Hagelflug-Passagiere an den Anwalt Wolfgang List gewendet, damit er sie als Privatbeteiligte, sprich Geschädigte, im Ermittlungsverfahren vertritt.
Nachdem die zuständige Verkehrsministerin Leonore Gewessler die Vertuschungs-Vorwürfe seitens List heftig zurückgewiesen hat, hat dieser zu einem Konter ausgeholt.
Er behauptet, die Angaben aus dem Verkehrsministerium „stehen in einem bemerkenswerten Widerspruch zu dem von der Staatsanwaltschaft Korneuburg geführten Ermittlungsakt“.
List schließt daraus, dass die zuständigen Stellen, die Gewessler zugeordnet sind, „diese unrichtig bzw. unvollständig informieren“.
Außerdem behauptet der Anwalt, dass die „untersuchungs- und verfahrensrelevanten Geräte (Cockpit Voice Rekorder, Flugdatenschreiber) seitens der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) „nicht unmittelbar nach dem AUA-Hagelflug sichergestellt und verwahrt“ wurden. Auch soll es nicht zutreffen, dass die SUB „noch am Tag des Vorfalls Beweissicherungen vorgenommen habe“. Der von Staatsanwaltschaft Korneuburg beauftragte Sachverständige gab am 13. August 2024 zu Protokoll, dass die SUB „keine Fotos direkt nach dem Vorfall angefertigt hat“.
Laut Verkehrsministerium lassen sich die Vorwürfe „glücklicherweise leicht klären“. „Selbstverständlich hat die SUB eine umfassende Dokumentation der Schäden – auch mit Fotos – durchgeführt“, heißt es aus dem Ministerium. „Sowohl Cockpit Voice Rekorder als auch Flugdatenschreiber wurden durch die SUB sichergestellt und vor unbefugtem Zugriff geschützt.“
Auch die AUA legt Wert auf eine Klarstellung. „Cockpit Voice Recorder und Flugdatenschreiber wurden unmittelbar nach dem betreffenden Flug von Austrian Airlines ausgebaut, versiegelt und zur Abholung durch die SUB bereitgestellt“, so die AUA. „Die SUB hat den Cockpit Voice Recorder und den Flugdatenschreiber in der Zwischenzeit (konkret Mitte Juli) abgeholt. Austrian Airlines hatte zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die auf dem Cockpit Voice Recorder und dem Flugdatenschreiber gespeicherten Daten.
“Warum beide Geräte erst einen Monat nach dem Hagelflug von der SUB abgeholt wurden, erschließt sich für Anwalt List nicht. Indes hat er Bundesministerin Gewessler eine Kopie des Ermittlungsaktes zur Verfügung stellt, „damit Sie sich selbst ein Bild vom tatsächlichen Altenstand machen kann“. Anwalt List: „Wir übermittelten den Strafakt, weil wir davon ausgehen, dass das Ministerium als oberste Verkehrsbehörde zur Aufklärung wesentlich beitragen wird.“
Kommentare