„Wir haben nur Gutes getan“, bekräftigt die 62-jährige Angeklagte. „Wir haben dafür gesorgt, dass keiner der Jugendlichen am Praterstern gestanden ist und gedealt hat. Wir haben einen großen Schritt zu ihrer Integration beigetragen.“ Die zweite Angeklagte beteuert: „Unsere Buchhaltung war sicher nicht die beste. Aber wir haben keinen Euro privat entnommen.“
Die Bezeichnung „Buchhaltung“ ringt dem Richter ein Schnauben ab. „Diese Bezeichnung verdient das sicher nicht.“ Die Masseverwalterin und der Gerichtsgutachter mussten sich durch unzählige ungeordnete Belege wühlen – und wurden oft trotzdem nicht fündig. Allein für ein paar Monate im Jahr 2017 waren es 1.341 Belege. Unterm Strich fehlen 94.000 Euro. „Was damit passiert ist, weiß kein Mensch“, sagt Richter Stefan Erdei. Fest steht: Es gab auch Überweisungen auf die Privatkonten der Frauen. Wofür, das bleibt unklar.
Finanziert wurden die Flüchtlingsheime mit Fördergeldern und Spenden. „Solches Geld muss sorgsam behandelt werden. Damit kann man nicht jeden Wunsch erfüllen“, rügt die Staatsanwältin und spielt darauf an, dass es den jungen Flüchtlingen an nichts mangelte. „Ich gestehe den Angeklagten zu, dass sie das alles für einen guten Zweck gemacht haben, dass sie den Menschen helfen wollten. Aber bei aller Anerkennung für das soziale Engagement habe ich den Eindruck, dass das Geld wahllos ausgegeben wurde.“
Das sei kein Einzelfall, betont der Anwalt der Stadt Wien. „Wir sehen das nicht so selten, dass Fördergeld als Selbstbedienungsladen gesehen wird.“
Der 62-jährigen Angeklagten platzt bei solchen Äußerungen der Kragen: „Das ist alles nur ein Machtkampf zwischen der MA11 (Kinder- und Jugendhilfe, Anm.) und mir!“ Sie hätte damals nämlich abgelehnt, eine sozialpädagogische Einrichtung der MA11 zu werden – damit hätten die bürokratischen Probleme begonnen.
Die beiden Frauen werden schließlich wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, Vorenthalten von Dienstnehmer-Beitragen, Untreue und betrügerischer Krida verurteilt. Sie erbitten Bedenkzeit.
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