Gesetzeslücke: Die große Schwachstelle des Rauchergesetzes

Rauchen in Lokalen
Ein nicht definierter Begriff könnte für große Probleme sorgen. Noch steht nämlich nicht fest, wie die raucherfreundlichen Außenbereiche von Lokalen aussehen dürfen oder müssen.

Was ist eigentlich eine Freifläche? Die Antwort auf diese Frage könnte einen Knalleffekt in Sachen Rauchverbot bringen. Bisher wurde die Antwort jedenfalls noch nicht gegeben. Zur Erklärung: Seit 1. November ist das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Laut Angaben der Wirtschaftskammer ging der Umsatz der Wirte seitdem zwischen zehn und 20 Prozent zurück. Daher versuchen verzweifelte Gastronomen, Lücken im Gesetz zu finden, um den Gästen einen möglichst angenehmen Platz für den Zigarettengenuss zu schaffen.

Während in geschlossenen Räumen das Rauchen ausnahmslos verboten ist, darf auf Freiflächen laut Gesetz aber weiter geraucht werden. Rechtlich klar definiert ist der Begriff der Freifläche allerdings derzeit nicht. Ob man zum Beispiel ein Zelt aufstellen darf, das an drei Seiten geschlossen ist, oder ob zwei oder drei Seiten des Schanigartens dauerhaft mit Holz oder anderswie verkleidet sein dürfen, ist nicht geklärt.

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