Geplante Marchfeldstraße S8 wird nun Fall für Höchstgericht

Geplante Marchfeldstraße S8 wird nun Fall für Höchstgericht
Die Anwälte des Marchfelder Landwirts Leopold Haindl holen zu einem rechtlichen Schachzug aus und ziehen vor den Verwaltungsgerichtshof.

Im Streit um die geplante Marchfeld Schnellstraße S8 zwischen der Asfinag und dem Land Niederösterreich auf der einen Seite sowie Anrainern und Bürgerinitiativen auf der anderen Seite werden alle rechtlichen Register gezogen. Der Obst- und Gemüsebauer Leopold Haindl bringt den Fall nun vor den Verwaltungsgerichtshof (VwGH), dem Höchstgericht in Verwaltungsangelegenheiten. Er hat mit Hilfe der Anwälte Fiona und Wolfgang List eine außerordentliche Revision wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit und der Verletzung der Verfahrensvorschriften beim VwGH eingebracht.

Das ist rechtlich gesehen ein Schachzug, hatten doch Landwirt Haindl aus Markgrafneusiedl und Umweltschützer wie die Organisation Virus im vergangenen September vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Sieg errungen.

Denn: Im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren sollen die naturschutz- und artenschutzgesetzlichen Bestimmungen missachtet worden sein.

„Das Bundesverwaltungsgericht hat den Bescheid für das Projekt S8 zwar aufgehoben, aber nicht die Anträge vom Land Niederösterreich und von der Asfinag, sondern das Verfahren an die erste Instanz, das Verkehrsministerium, zurückgewiesen“, sagt Anwältin Fiona List zum KURIER. „Unseres Erachtens ist im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht klar hervorgekommen, dass die geplante Trasse, die derzeit eingereicht ist, mit dem Natur- und Umweltschutz nicht verträglich ist.“ So wurden im Verfahren unter anderem zwei Gutachten eines Naturschutz-Sachverständigen erörtert.

Geplante Marchfeldstraße S8 wird nun Fall für Höchstgericht

Geplanter Straßenverlauf der S8

Im Mittelpunkt der Causa steht der seltene Vogel Triel, der auf der geplanten Trasse der Schnellstraße brütet und vom Aussterben bedroht ist.

„Der gerichtlich bestellte Naturschutz-Gutachter kam zwei Mal zu dem Ergebnis, dass das geplante Vorhaben mit den naturschutzfachlichen Aspekten nicht vereinbar ist“, heißt es in der 41 Seiten starken Revision. Das Verfahren habe eindeutig ergeben, dass „das Projekt nicht nur den Erhaltungszustand des Triels erschwert, sondern sogar vernichten könnte“. Der Bestand des Triels sei katastrophal. „In den vergangenen Jahren habe der Bestand massiv abgenommen, eine Umkehr von dieser Entwicklung ist nicht absehbar“, heißt es in dem Schriftsatz.

Schutzgebiet

Laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) dürfen nationale Behörden und Gerichte eine Tätigkeit in einem Schutzgebiet nur genehmigen, wenn mit Gewissheit gesagt werden kann, dass „keine negativen Auswirkungen durch das Projekt auf das Schutzgebiet als solches ausgehen werden“.

„Grundsätzlich ist die Zurückverweisung in die erste Instanz die allerletzte Ausnahme, das Bundesverwaltungsgericht ist primär immer verpflichtet, in der Sache selbst zu entscheiden“, sagt Anwältin List. „Der relevante Sachverhalt wurde vom Bundesverwaltungsgericht bereits vollständig erhoben. Das Gericht hätte die Anträge nicht in die erste Instanz zurückweisen, sondern zur Gänze abweisen müssen.“ Ist die Revision beim VwGH erfolgreich, ist die derzeit geplante Trasse der S8 wahrscheinlich Geschichte.

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