"Herr Roberto B. (im Folgenden: der Betroffene) nahm an Spielen in der von der Beschuldigten veranstalteten Liga teil. Er bestritt sein letztes Spiel am 06.10.2019", heißt es. "Der Betroffene richtete am 23.09.2020 per E-Mail einen Antrag auf Löschung seiner personenbezogenen Daten an die Beschuldigte, in welchem er darum bat, aus den Systemen der Beschuldigten gelöscht zu werden. Die Beschuldigte führte in Nachrichten an den Betroffenen vom 23.09.2020, 24.09.2020 und vom 26.09.2020 aus, dass sie seinem Begehren nicht nachkommen könne. Zusammengefasst sei eine Löschung aus Statistikgründen nicht möglich."
Daten nur teilweise gelöscht
Daraufhin ersuchten auch weitere Spieler um die Löschung ihrer Daten auf der Ligaseite an. Diese reagierte folgendermaßen: "Anstatt des Fotos wird beim Spielerprofil ein Symbolbild mit der Aufschrift NICHT ÖFFENTLICH ERSICHTLICH angezeigt. Beim Punkt Mannschaft scheint die Information „Vereinslos“ auf. Die Informationen Jahrgang, Status, Im Verein seit, Nationalität, Rückennummer scheinen nicht mehr auf."
Die Gelben Karten und andere Statistiken blieben hingegen weiterhin abrufbar.
Das alles war den Datenschützern zu wenig: "Die Beschuldigte hätte – etwa nach einem berechtigten Löschungsbegehren – dafür Sorge zu tragen, dass durch die auf ihrer Webseite veröffentlichten Daten kein Rückschluss auf die betroffene Person mehr möglich ist", wird ausgeführt. "Es ist kein Grund mehr gegeben, weshalb die Daten des Betroffenen für die von der Beschuldigten veranstaltete Fußballliga noch benötigt werden würden. Auch das Interesse der an Sportwettbewerben interessierten Öffentlichkeit an Daten eines nicht mehr an Wettbewerbsspielen teilnehmenden Fußballers ist als gering zu bewerten. Somit überwiegt verfahrensgegenständlich das berechtigte Interesse des Betroffenen."
Der Strafrahmen beträgt bis zu 20 Millionen Euro, die Datenschutzbehörde sah 11.000 Euro plus 1100 Euro Verfahrenskosten für angemessen.
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