Freisprüche für drei Sektionschefs: Der nächste Rückschlag für die WKStA
Am 14. Juni 2019 ließ der frisch aus seinem Amt entlassene ehemalige Innenminister Herbert Kickl die Bombe platzen: Drei Sektionschefs werden wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs und der Untreue der Prozess gemacht. Ein derart hochrangiges Verfahren hatte es seit Jahrzehnten nicht mehr gegeben.
Bis heute unklar ist, wie Kickl davon erfahren hat. Ankläger war die Wirtschaft- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die auch schon bei der rechtswidrigen Razzia im Verfassungsschutz eine Rolle gespielt hat. Sowohl die FPÖ als auch die Opposition vermutete " schwarze Netzwerke" und einen Millionenschaden für die Republik.
Übrig geblieben ist davon nun gar nichts, wie aus dem rechtskräftigen Urteil hervorgeht, das dem KURIER vorliegt. Alle Angeklagten, die übrigens jeweils von einem SPÖ-, ÖVP- und einem FPÖ-Innenminister bestellt wurden, sind damit freigesprochen.
Es ging und die Causa Stadterweiterungsfonds, dieser wurde noch unter Kaiser-Zeiten angelegt. Nach Kritik aus dem Rechnungshof wurde das Geld auf Wunsch der damaligen Innenministerin Liese Prokop gespendet. So gab es Geld für Kirchenbauten oder Schulbücher für die jüdische Schule. Die WKStA vermutete dahinter einen Skandal, den es nun offenbar nicht gab.
Schon beim Prozess gab es Kritik der zuständigen Richterin an der Anklage. So seien Entlastungszeugen nie befragt worden, diese sagten erst in der Hauptverhandlung aus.
Für die Sektionschefs ging es dabei um alles oder nichts: Im Falle eines Schuldspruchs hätten sie den Schaden begleichen müssen und wären wohl bis auf das Existenzminimum gepfändet worden. Zusätzlich hätten sie alle Pensionsansprüche verloren.
Kritisiert wurde schon beim Prozess, dass Entlastungszeugen, die von den Angeklagten angeboten wurden, im Zuge der Ermittlungen nicht einmal befragt worden sind. "Dabei gibt es ein Objektivitätsgebot für den Staatsanwalt", heißt es aus dem Umfeld der Beteiligten.
Für zusätzlichen Ärger bei den Beteiligten sorgte, dass die WKStA bis zum allerletzten Tag der Frist zuwartete. Erst dann wurde das Schreiben an das zuständige Landesgericht Wien abgesetzt, dass nun doch kein Einspruch erhoben wird.
Das sind die wichtigsten Zitate aus dem Urteil:
„Nach der Information von E., dass es bereits jahrelange Bestrebungen gab, den Fonds aufzulösen, gab es den deutlichen Auftrag der BM für Inneres Liese Prokop zur Auflösung des Fonds sowie den eindeutigen unmissverständlichen Auftrag mit dem vorhandenen Vermögen des WSEF (Wiener Stadterweiterungsfonds, Anmerkung) breitgestreut Gutes zu tun, ohne zu diesem Zeitpunkt konkrete Vorstellungen zubestimmten Organisationen oder Personen – auf welche Weise dies erfolgen sollte - zu kommunizieren.“
„Alle Angeklagten wussten und wollten den Wunsch Prokops als oberstes Fondsorgan, der für sie gleichsam ein ministerieller Auftrag war, in die Tat umsetzen.“
„Alle vier Angeklagten bekannten sich nicht schuldig im Sinne der Anklage, sie hätten alle im Sinne der Satzung gehandelt. Ihre Spendentätigkeit wäre von der Fondssatzung und dem dort festgelegten Fondszweck gedeckt gewesen. Sie wussten nicht, dass sie ihre Befugnis, über das Vermögen des Wiener Stadterweiterungsfonds zu verfügen, missbrauchten und wollten dies auch nicht. Sie hielten eine Schädigung des Wiener Stadterweiterungsfonds durch die Finanzierung der im Spruch genannten Spenden mit Mitteln aus dem Fondsvermögen nicht ernstlich für möglich und fanden sich auch nicht damit ab.“
"Der Viertangeklagte H. schilderte die Vorgänge um den Wiener Stadterweiterungsfonds sehr prägnant und pointiert, überdies sehr nachvollziehbar, zusammenfassend in sich schlüssig und mit den Verantwortungen der übrigen drei Angeklagten und den übrigen Beweisergebnissen in Einklang stehend."
"Eine Beweiswürdigung hat das Gericht aber hinsichtlich sämtlicher Beweisergebnisse vorzunehmen, das Gericht hat alle Beweismittel auf ihre Glaubwürdigkeit und Beweiskraft sowohl einzeln als auch in ihrem inneren Zusammenhang sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen, was in casu erfolgte und das Gericht daher zum einzig zulässigen Ergebnis, nämlich zu einem gänzlichen Freispruch aller Angeklagten, jedenfalls mangels Vorliegens der subjektiven Tatseite bei jedem einzelnen Angeklagten, führte."
"Das Beweisverfahren hat ergeben, dass J., E., V. und H. die spruchgenannte Spendentätigkeit nicht im Wissen eines Missbrauchs ihrer Verfügungsmacht ausübten und es bestand auch kein Zweifel, dass die Angeklagten ohne Schädigungsvorsatz handelten. Nicht alle Menschen, die gut vernetzt sind, handeln grundsätzlich rechtswidrig. Die Angeklagten überzeugten den Senat, dass sie aufgrund der Auflösungstendenz des Fonds überzeugt davon waren, mildtätig und gemeinnützig im Sinne des BSFG tätig sein zu dürfen. Überdies liefen die Spenden auch über ganz offizielle Stellen, wie das Büro des Bürgermeisters oder der Erzdiözese."
"Die Verantwortung der jeweiligen Angeklagten wurde von keinem einzigen Beweismittel widerlegt."
"Die Verantwortung der Angeklagten war durchgehend widerspruchsfrei, wirkte aber nicht verabredet und war im Zusammenhalt mit den erst in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen, insbesondere aus dem politischen Umfeld, durchaus glaubwürdig, weshalb deren Verantwortung zu folgen war und im Zweifel ein Freispruch erging. Mag auch objektiveinzeln betrachtet die Spendentätigkeit vom Inhalt der Satzung sprachlich nichtgedeckt gewesen sein, so führte das Beweisverfahren unter Einbeziehung und Würdigung aller Beweismittel dazu, dass die subjektive Tatseite der Angeklagten in beiderlei Hinsicht nicht mit der für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit festgestellt werden konnte."
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