Was jetzt erlaubt ist - und was nicht: Zehn zum Teil überraschende Antworten

Was jetzt erlaubt ist - und was nicht: Zehn zum Teil überraschende Antworten
Darf der Friseur zu mir nachhause kommen? Kann ich in die Wachau fahren? Darf ich eine Gartenparty veranstalten? Der KURIER beantwortet zehn Leser-Fragen an die Redaktion.

„Das Ziel all unserer Bemühungen ist, die Ausbreitung des Corona-Virus„ einzudämmen und besonders gefährdete Menschen zu schützen“, sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) am Donnerstag. „Dazu bedarf es der Zusammenarbeit und Kooperation aller Akteure in unserem Land“.

Gemeint ist damit auch das Einhalten der Regeln, die allerdings weit mehr Spielräume geben als die meisten Bürger momentan glauben wollen, wie zahlreiche Mails an den KURIER belegen. Ein Grund dafür ist, dass dies selbst in einigen Medien nicht korrekt dargestellt wird. Denn in dem Gesetz findet sich eine Regel, die viele Juristen und auch Insider der Ministerien als „Generalklausel“ ansehen, die vieles durch die Hintertüre doch wieder erlaubt.

Bekannt sind in der breiten Öffentlichkeit vor allem drei (der fünf) Punkte, die ausdrücklich als Ausnahmen in dem Gesetz zu Covid-19 genannt werden: arbeiten gehen, anderen helfen und einkaufen. Diese drei Möglichkeiten werden auch in den Pressekonferenzen der Regierung getrommelt.

Der fünfte Punkt

Ein weiterer Punkt ist die Abwehr von Gefahr für Leib und Leben. Und der fünfte ist jener, der wiederum sehr viel erlaubt: denn dort heißt es lediglich, dass „wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben (...) betreten werden, soll gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens einem Meter“ eingehalten werden. Es wird also kein Grund genannt um das Haus zu verlassen, es heißt de facto nur, dass eben Abstand gehalten werden muss.

Was jetzt erlaubt ist - und was nicht: Zehn zum Teil überraschende Antworten

Nicht wenige Insider und Experten glauben sogar, dass damit fast alle Anzeigen der Exekutive erfolgreich beeinsprucht werden können. Es geht eben nicht nur um das Spazierengehen, wie gerne zu Punkt fünf kundgetan wird.

Doch wie sagte Wiens Polizeipräsident Gerhard Pürstl: „Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch gescheit.“ Denn eines ist sicher, je mehr Kontakte es gibt innerhalb der Bevölkerung, desto mehr werden sich mit dem Corona-Virus anstecken. Doch das alles hebelt die Verfassung nicht aus, so darf die Polizei nicht so einfach in die Wohnungen oder auf Grundstücke, um etwa „Coronapartys“ aufzulösen.

Der Versuch des Gesundheitsministeriums zumindest zu Ostern eine Fünf-Personen-Regel in Haushalten einzuführen, scheiterte an massivem Widerstand und Kritik.

Was also ist nun erlaubt und was verboten? Der KURIER beantwortet jene zehn Fragen, die in den vergangenen Tagen von Lesern die Redaktion erreicht haben zu drei großen Themen Zusammentreffen, Bewegungsfreiheit und Arbeit:

Darf ich mit dem Zug oder dem Auto einen Tagesausflug zum Beispiel in die Wachau unternehmen, wenn ich ohnehin mit niemandem zusammentreffe?

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Wachau

Prinzipiell ist dies erlaubt, so lange Sie sich niemandem, der nicht in ihrem Haushalt wohnt, auf mehr als einen Meter nähern. Es ist also auch möglich, Freunde zum Beispiel im Park (oder sogar in der Wachau) zu treffen und sich mit ihnen über eben diese vorgeschriebene Entfernung zu unterhalten. Das gehört aber zu den Dingen, die Pürstl offenbar als „nicht gescheit“ gemeint hat.

Nicht erlaubt wäre es allerdings, unmittelbar nebeneinander zu sitzen und einen Kaffee oder ein Bier auf einer Parkbank zu trinken.

Neu in dieser Woche dazugekommen sind die Regeln für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Zügen. Sie dürfen nun auch für Ausflüge genutzt werden, es gilt aber eine generelle Maskenpflicht für alle Fahrgäste. Kontrolliert wird dies von der Polizei, hier drohen Organmandate und sogar Anzeigen.

Darf ich meine Freunde in meinen Garten einladen?

Tatsächlich verbieten könnte dies nur ein Verfassungsgesetz, also ist es erlaubt. Das gehört aber sicherlich ebenfalls zu den Sachen, die in der jetzigen Situation nicht schlau sind. Denn gerade bei solchen Coronapartys ist die Weitergabe des Virus durchaus sehr wahrscheinlich, meinen Virologen unisono. Oft kommt es aber bei solchen Festen zusätzlich zu Lärmerregungen und deswegen darf die Polizei dann doch einschreiten.

Darf ich über den Zaun mit meinen Nachbarn kommunizieren?

Natürlich ist dies erlaubt, sinnvoll ist es aber auch hier, ausreichend Abstand zu halten.

Darf ich zu meinem Zweitwohnsitz fahren?

Das war nie verboten, via Twitter wurden hier aber Falschmeldungen in den vergangenen Wochen verbreitet, was zu Irritationen geführt hat. Natürlich kann man zu seinem Zweitwohnsitz fahren, es gibt aber durchaus Bürgermeister und Landeshauptmänner, die versuchen, dies mit teils ungewöhnlichen Methoden zu verhindern. Auch hat das Land Burgenland nun etwa verboten den Neusiedlersee zu besuchen, wenn man mehr als 15 Kilometer entfernt wohnt. Die Frage ist natürlich auch, ob so etwas in der jeweiligen Nachbarschaft gut ankommt.

Darf ich einen Radfahrausflug machen?

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Ja, allerdings wurde zuletzt betont, dass durch das Ausatmen die Viren weiter geschleudert werden als bisher bekannt. So sollte bis zu 20 Meter Abstand beim Hintereinanderfahren gelassen werden. Wenig sinnvoll ist es auch, Touren mit dem Mountainbike im schwierigen Gelände zu Unternehmen. Die Einsatzkräfte werden für den Corona-Einsatz benötigt und sollten deshalb nicht für vermeidbare Freizeitunfälle herangezogen werden.

Kontrolliert die Polizei Autofahrer, deren Nummerntafeln zum Beispiel nicht in einen Bezirk passen?

In Tirol wurde dies von der Exekutive während der Quarantäne so gehandhabt, deshalb mussten etwa Personen, die nicht in ihrem Wohnort, sondern auf dem Weg zur Arbeit in einem anderen Bezirk einkaufen gingen, Strafen bezahlen. Es ist aber nicht so, dass die Polizei Schwerpunktkontrollen macht, um Lenker mit fremden Nummerntafeln anzuhalten. Und es ist ohnehin nicht verboten, mit dem Auto zu einem Ausflug zu fahren. Sinnvoll ist es allerdings nicht.

Darf der Friseur zu mir nach Hause kommen, wenn sie und ich eine Maske tragen?

Ausdrücklich verboten ist dies nicht, eine entsprechende Anfrage des KURIER konnte das Gesundheitsministerium bis Redaktionsschluss nicht beantworten. Es hieß, dass „derzeit keine rechtsgültigen Auskünfte dazu möglich sind“. Sehr wahrscheinlich gehört dies zu den Dingen, die erlaubt sind, aber eben nicht schlau. Denn gerade Arbeiter, die von Wohnung zu Wohnung und von Haus zu Haus gehen, könnten zu großen Verteilern des Virus in der Bevölkerung werden.

Darf die Putzfrau zu mir nach Hause kommen (vielleicht nur, wenn ich gerade nicht da bin)?

Die Putzfrau sollte angemeldet sein, sonst gibt es Probleme mit dem Sozialgesetz. Der Großteil der Beschäftigung von Putzfrauen ist also per se eigentlich schon nicht erlaubt und führt zu einer Strafe. Ansonsten ist es aber ähnlich wie bei den Friseuren, es gibt kein explizites Verbot. Auch hier konnte das Gesundheitsministerium keine „rechtsgültige Antwort“ geben.

Darf ich mir Handwerker nach Hause bestellen?

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Einige Firmen arbeiteten auch in den vergangenen Wochen weiter, so wurden etwa Klimaanlagen in Wohnungen installiert. Sie beriefen sich darauf, dass dies nicht verboten sei, man dürfe zur Arbeit fahren. Ein ausdrückliches Verbot gibt es nicht.

Muss ich eine Maske im öffentlichen Raum tragen?

Zwar trägt mittlerweile rund die Hälfte der Bevölkerung ständig eine Maske im öffentlichen Raum, vorgeschrieben ist diese aber (derzeit zumindest noch) nicht. Maskenpflicht besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei gemeinsamen Autofahrten etwa in die Arbeit mit fremden Personen oder in allen geöffneten Geschäften. Kontrolliert wird dies von der Polizei, in Geschäften treten die Beamten aber meistens nur auf Ersuchen der Geschäftsleute auf.

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