Neuer Alltag: Was wir jetzt (wieder) dürfen

Neuer Alltag: Was wir jetzt (wieder) dürfen
Viele Geschäfte sperren wieder auf, auch die Bundesgärten sind nun offen. Ein KURIER-Überblick, was bereits geht und worauf wir noch warten müssen.

Update - diese Version des Artikels ist veraltet. Hier finden Sie die aktuell gültigen Bestimmungen. 

14. April, Dienstag nach Ostern: Die meisten Geschäfte dürfen nach einem Monat Lockdown wieder aufsperren. Es gelten aber Maskenpflicht und Abstandsregeln.

In allen Geschäften: ein verpflichtender Mindestabstand von einem Meter. Die kleinen Händler (bis 400 Quadratmeter) müssen laut Verordnung zusätzlich sicherstellen, dass sich im Geschäft pro 20 Quadratmeter höchstens ein Kunde aufhält. Ist der Kundenbereich kleiner als 20 Quadratmeter, darf also nur ein Kunde ins Geschäft.

Lebensmittelhändler, Drogeriemärkte, Baumärkte und Gartencenter müssen die 20-Quadratmeter-Regel nicht einhalten, sondern nur den Mindestabstand von einem Meter zwischen Personen gewährleisten.

Viele der folgenden Beschränkungen gelten zunächst einmal bis 30. April. Ab 2. Mai sollen auch die restlichen Geschäfte und die Friseure nachziehen und aufsperren dürfen. Restaurants und Hotels müssen sich noch länger gedulden.

Handel und Gewerbe

Supermärkte sind offen: Österreichweit hat der Lebensmittelhandel weiterhin geöffnet. Es gelten neue Öffnungszeiten von maximal 7.40 bis 19 Uhr. Billa- und Spar-Filialen schließen spätestens um 19 Uhr. Der Diskonter Hofer hat seit 30. März vorläufig bis 18 Uhr geöffnet.

Drogeriemärkte bleiben offen: Hygieneartikel gibt es weiter zu kaufen. Auch hier gelten die verkürzten Öffnungszeiten.

Bäcker und Fleischhauer: Sie haben weiterhin offen. Als Lebensmittelproduzenten dürfen sie auch schon früher als um 7.40 Uhr aufsperren. Wie in Supermärkten gilt auch für Kunden eine Maskenpflicht, denn diese umfasst mittlerweile alle Shops.

Märkte: Auch Märkte unter freiem Himmel haben weiter offen. In der Bundeshauptstadt gilt seit 11. April für die 22 Wiener Märkte sowohl für Händler als auch für Kunden ein Maskengebot.

Einkaufszentren: Die meisten Shopping-Center bleiben bis mindestens 1. Mai geschlossen. Denn in der Verordnung heißt es: Wenn Geschäfte über ein gemeinsames Bauwerk betreten werden (Beispiel Einkaufszentrum), dürfen diese nur dann aufsperren, sofern der Kundenbereich sämtlicher Betriebe insgesamt kleiner als 400 Quadratmeter ist.

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Mehr reparieren statt entsorgen: EU-Kommission will die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen

Geschäftslokale von Handwerkern: Seit dem 14. April gilt, dass kleine Geschäfte öffnen dürfen - also auch Handwerker. Auch sie müssen darauf achten, dass nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter den Laden betritt.

Ab der Ankunft der Pandemie in Österreich hatte man in Handwerksbetrieben weiterhin produzieren und auf Baustellen arbeiten dürfen, Verkaufslokale waren aber ab dem 16. März geschlossen gewesen.

Handwerker im Haus: Reparaturen, Montagen und Ausmessungen sind gesetzlich erlaubt. Durchgeführt dürfen diese nur unter Einhaltung der gesetzlichen Sicherheits- und Hygienevorschriften werden.

Friseure: Vorläufig dürfen sie noch nicht öffnen. Ab dem 2. Mai sollen sie unter strengen Auflagen ihre Läden wieder aufsperren dürfen. Auch Masseure, Kosmetiker und Tätowierer müssen mindestens so lange och warten.

Sonderfall Fußpflege: Laut dem Gesundheitsministerium ist die Fußpflege aus medizinischen Gründen bzw. zur Prävention von gesundheitlichen Schäden von der Ausnahme für "Gesundheits- und Pflegedienstleistungen" umfasst - man darf eine solche also durchführen. Nicht erlaubt bleibt vorläufig die Fußpflege aus kosmetischen Gründen.

Baumärkte: Die Bau- und Gartenmärkte haben seit 14. April wieder offen. Sie dürfen auch mit mehr als 400 Quadratmeter (weil hierbei die Regel) Verkaufsfläche aufsperren und müssen die 20-Quadratmeter-Regelung nicht einhalten, sondern nur den Mindestabstand von einem Meter sicherstellen.

Handyshops: Die Läden der Netzbetreiber A1, Magenta und Drei durften schon vor dem 14. April weiter aufsperren, die Regierung zählte sie zur kritischen Infrastruktur. Arbeitnehmer sollten dadurch unterstützt werden, sich für ihr Home-Office zu rüsten.

Trafiken: Zeitungen, Magazine und Tabak gab es auch schon vor dem 14. April weiter zu kaufen. Die Trafiken bleiben geöffnet.

Putzereien: "Reinigungsdienstleistungen" durften laut Verordnung auch schon vor dem 14. April weiter erbracht werden, Putzereien bleiben geöffnet.

Mode, Bücher, Schmuck etc.: Diese Händler dürfen wieder öffnen - Voraussetzungen: maximal 400 Quadratmeter Verkaufsfläche, nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter, Mindestabstand sicherstellen, Maskenpflicht für Mitarbeiter und Kunden.

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Wiener Augarten.

Freizeit

Gastronomie: Restaurants, Cafés und Bars sind noch zwangsgeschlossen. Die Situation wird laufend bewertet, die Wirtschaftskammer hofft auf eine stufenweise Öffnung ab Mitte Mai.

Lieferservice ist erlaubt, viele Restaurants bieten nun erstmals eine Zustellung an.

Nach kurzer Verwirrung hat der Gesundheitsminister auch klargestellt: Gerichte dürfen in Restaurants abgeholt werden, "sofern diese nicht vor Ort konsumiert werden und sichergestellt ist, dass gegenüber anderen Personen dabei ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird", wie es in der Verordnung heißt.

Parks: Die meisten öffentlichen Parkanlagen haben offen. Am 7. April öffnete auch Innsbruck wieder die städtischen Parks und die gesamte Inn- und Sillpromenade. Die Bundesgärten in Wien und Innsbruck haben seit 14. April wieder freien Zutritt. (In Wien: Schönbrunn, Belvederegarten, Volksgarten, Burggarten, Augarten; in Innsbruck: Hofgarten, Schlosspark Ambras.)

Spiel- und Sportplätze: Öffentliche Spiel- und Sportplätze sind noch geschlossen. In Wien gilt das auch für Ballspielkäfige und Skateanlagen.

Ab 1. Mai werden viele Sportstätten für Hobby-Sportler wieder aufsperren dürfen. Etwa Leichtathletik-Anlagen, Tennisplätze, Golfplätze, Reitställe und Schießanlagen. Die Lockerungen ab Mai gelten vorerst nur für Outdoor-Sport.

Bäder und Thermen: Die Freibäder bleiben auch nach dem 1. Mai noch zu. Für Seen gibt es in der Regel keine Betretungsverbote. Allerdings: Das Burgenland verbietet - zunächst einmal bis 30. April - den Zugang zu Seebädern, Stegen, Hütten und Hafenanlagen am Neusiedler See und anderen Gewässern. Nur Personen mit Wohnsitz im Umkreis von 15 km dürfen diese zur "Naherholung" betreten.

Kinos und Bibliotheken: Beide Institutionen müssen weiterhin vorläufig geschlossen bleiben.

Hotellerie: Die Hotels und andere Ferienunterkünfte müssen bis mindestens 30. April geschlossen halten. Wie in der Gastronomie liebäugelt die Branche mit einer schrittweisen Lockerung ab Mitte Mai.

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Wiener AKH.

Gesundheit

Krankenhäuser: Österreichs Krankenhäuser wollen die wegen Corona ausgesetzten Behandlungen schrittweise wieder hochfahren. Hier gibt es aber keinen fixen Zeitplan.

Es gelten weiterhin Besuchsverbote. Das Gesundheitsministerium empfiehlt dringend, diese zu beachten. Kinder bis 14 Jahre dürfen in der Regel besucht werden, auch Patienten in kritischem Zustand im Falle der Zustimmung des Spitals.

Geburtenstationen: Nach einer kurzfristigen Verschärfung dürfen Väter nun wieder bei der Geburt dabei sein.

Ärzte: Die Ordinationen kehren seit 14. April schrittweise zu ihrem Normalbetrieb zurück. Davor galt, man soll nur in echten Notfällen zum Arzt zu gehen. Jetzt werden auch wieder Routine-, Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen sowie Impfungen durchgeführt - allerdings unter Einhaltung verschiedener Maßnahmen. Die Patienten sollten weiterhin vorher telefonischen Kontakt mit der Ordination aufnehmen und in der Ordination Masken tragen, sagt die Ärztekammer.

Reha-Kliniken und Kuranstalten: Seit März sind auch sie geschlossen. Dort, wo eine Intensivbetreuung notwendig ist, wird diese aber durchgeführt. Es gilt ein Besuchsverbot. Zahlreiche Reha-Zentren nehmen inzwischen Patienten auf, die am Coronavirus erkrankt sind, aber keine stationäre Spitalsbetreuung (mehr) brauchen.

Medizinprodukte: Geschäfte, die Sanitärartikel und Heilbehelfe verkaufen, haben selbstverständlich weiter offen, ebenfalls Apotheken.

Pflegeheime: Sie sind geöffnet. Es gelten aber Besuchsverbote. Am 16. April kündigte Gesundheitsminister Rudolf Anschober an, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen sowie alle Pflegerinnen und sonstige Mitarbeiter auf das Coronavirus getestet werden sollen.

Bildung

Schulen, Kindergärten, Unis: Regulären Schulunterricht soll es frühestens ab Mitte Mai wieder geben. Bis dahin müssen die Kinder die Arbeitsaufträge der Schulen zuhause erfüllen - unterstützt von den Eltern. Allerdings können Eltern ihre Kinder auch in Schulen oder Kindergärten betreuen lassen.

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Österreichisch-ungarische Grenze bei Nickelsdorf.

Verkehr

Öffis: Seit 14. April ist das Benutzen der öffentlichen Verkehrsmittel  auch für Freizeit-Fahrten erlaubt (davor musste eine Öffi-Fahrt laut Regierung einem Zweck wie der Versorgung mit Lebensmitteln oder dem Weg zur Arbeit dienen). Vorgeschrieben ist jetzt aber das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Fernverkehr: Auch in den ÖBB-Zügen gilt die Maskenpflicht. Maßgeblich betroffen ist der grenzüberschreitende Zugverkehr. Beispiel Deutschland: Die Züge zwischen Bayern und Tirol fahren vorläufig nicht mehr. Die Zugverbindungen Wien-München und Wien-Passau sind aber aufrecht. Allerdings dürfen in der Regel nur deutsche Staatsbürger, Personen mit Wohnsitz in Deutschland und Berufspendler über die Grenze.

Grenzen dicht: Laut ÖAMTC sind alle Staatsgrenzen zu unseren Nachbarländern (Slowakei, Tschechien, Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Italien, Slowenien, Ungarn) geschlossen (Stand 17. April).

Ämter und Behörden

Ämter und Magistrate: Die Stadt Wien empfiehlt, Amtswege nach Möglichkeit online zu erledigen. Der Wiener Magistrat hat den direkten Parteienverkehr am 18. März vorläufig eingestellt. "In absolut dringend notwendigen Fällen", heißt es, kann über die Bezirksämter oder Dienststelle eine telefonische Terminvereinbarung erfolgen (Bankomatkarten-, Schlüsselverlust und dergleichen).

Auch in Niederösterreich bleiben die Bezirkshauptmannschaften bis auf Weiteres für den Kundenverkehr geschlossen.

Gerichte: Österreichs Gerichte laufen vorerst weiter im Notbetrieb. Verhandlungen finden nur in besonders dringenden Ausnahmefällen statt. Etwa bei Strafverfahren, wenn der Beschuldigte in Haft ist.

Eingeschränkt bleibt der Parteienverkehr: Dieser ist vorerst auf die elementaren Verfahrens- und Parteienrechte beschränkt. Akteneinsicht oder fristwahrende Anträge und Eingaben sind nach telefonischer Voranmeldung weiterhin möglich.

Polizei: Auch die Exekutive ersucht die Bürger, ihre persönliche Kontaktaufnahme mit Polizei-Dienststellen auf ein Mindestmaß zu reduzieren und Anliegen soweit möglich telefonisch oder elektronisch zu erledigen. (Hier die Beschränkungen im Detail, Beispiel LPD Wien)

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Friedhof Grinzing.

Sonstiges

Glaube: Kirchen, Synagogen und Moscheen können ihre Gottesdienste bzw. Freitagsgebete derzeit nicht abhalten. Die katholische Kirche lädt online von Montag bis Samstag um 8 Uhr zu einer Morgenmesse.

Friedhöfe: Die Gräber von Verstorbenen können in der Regel besucht werden. Trauerfeiern und Begräbnisse müssen in reduziertem Rahmen stattfinden. Die Bestattung Wien teilt mit, dass Trauerfeiern nur mehr mit höchstens zehn Besuchern abgehalten werden können. Das Abschiednehmen in einer Aufbahrungshalle ist seit 30. März wieder möglich.

Um Hinterbliebene in ihrem Gedenken zu unterstützen, bieten die Friedhöfe Wien das Service "Digitales Grab" an, das quasi einen virtuellen Grabbesuch von zuhause ermöglichen soll.

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