Familie ausgelöscht: Eklat im Gerichtsaal

Anwalt Wolfgang Blaschitz vertritt den Angeklagten Samet A.
Angehörige der Opfer beschimpften Angeklagten. Er gestand Mord an Frau und den beiden Kindern

Keine Spur von Reue oder Trauer, im Gegenteil. Samet A. (31) nahm am Dienstag mit einem Grinsen auf der Anklagebank am Landesgericht Wiener Neustadt Platz. Er bekennt sich schuldig, seine Ehefrau (29) und die zweijährige Tochter mit einem 30 Zentimeter langen Küchenmesser erstochen und seinen elfmonatigen Sohn erstickt zu haben.

Abgespielt hat sich das beispiellose Verbrechen im vergangenen Oktober im Haus der türkischstämmigen Familie in Kottingbrunn (Bezirk Baden). Das nach islamischem Glauben lebende Paar war seit 2014 verheiratet, „eine Liebes- und keine Zwangsheirat“, wie der Angeklagte Richterin Birgit Borns antwortete.

Mit der Geburt der Kinder habe sich das Verhältnis zwischen ihm und seiner Frau aber drastisch geändert. Es wurde hauptsächlich um die Erziehung gestritten, Vorwürfe habe es auch gegeben, weil der 31-Jährige nicht im Haushalt half. Zuletzt soll seine Frau immer wieder von Scheidung gesprochen haben. Die Mutter und die Schwester der Getöteten, die als Zeuginnen aussagten, waren da anderer Meinung. Die Ehe sei gut und Scheidung kein Thema gewesen.

Besser tot als arm?

Am 27. Oktober ist die Lage in den frühen Morgenstunden eskaliert. Samet A. gab an, seiner Frau im Schlafzimmer das Messer in die Brust gerammt zu haben. „Vier Mal“, ergänzte Birgit Borns. Dann soll er die zweijährige Tochter und den Buben getötet haben, weil er nicht wollte, dass die Kinder zu den Schwiegereltern kommen. „Die Familie war schon finanziell am Boden“, so Samet A..

„Also besser tot als arm?“, wurde auch die Richterin das erste Mal an dem Tag emotional. Für einige Zuseher war die Nervenbelastung überhaupt zu viel. Die Tante der getöteten Ehefrau brach in Tränen aus, der Onkel schimpfte lautstark aus den Zuschauerrängen. „Warum hat er das den Kindern angetan, warum?“, richtete er Hasstiraden gegen den Angeklagten, bevor er aus dem Saal geworfen wurde.

Vor den Ermittlern hatte der 31-Jährige direkt nach der Bluttat noch angegeben, es habe sich um einen „Ehrenmord“ gehandelt. Er habe das Gefühl gehabt, seine Frau würde ihn betrügen.

Weil Gerichtspsychiater Manfred Walzl dem 31-Jährigen eine „geistige Abartigkeit“ attestiert, fordert die Staatsanwaltschaft eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Zudem sei davon auszugehen, dass der Mann „mit großer Wahrscheinlichkeit zu neuerlichen Tathandlungen mit schweren Folgen gegen Leib und Leben“ neigen werde, so Walzl.

Dagegen will Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz ankämpfen. Er hält den Angeklagten für psychisch kerngesund. Die Gefährlichkeitsprognose hält er für weit überzogen. Ein Urteil ist nach dem zweiten Prozesstag am kommenden Dienstag geplant.

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