Ehemaliger Häftling soll als "Justizopfer" überzeugt haben
Mit seinem glänzenden Auftreten habe er das Vertrauen im Maßnahmenvollzug untergebrachter Personen und deren Angehöriger als - angeblich geläuterter und kompetenter Experte - leicht gewinnen können. Er stellte sich in der Öffentlichkeit selbst als Justizopfer dar - so wurden viele seiner späteren Opfer auf ihn aufmerksam. Der Mann soll versprochen haben, mit seinem Einfluss und den Expertisen von ihm vermittelter Gutachter die jeweiligen Verfahren zu einem für die betroffenen Personen günstigeren Ausgang führen zu können. Eingeholt habe er Gutachten eines Facharztes aus Niederösterreich, der laut Anklage zum Zeitpunkt der Erstellung der Gutachten keine Befugnis dazu gehabt habe, weil er längst aus der Ärzteliste gestrichen war. Das ernüchternde Ergebnis fasst die Anklage in einem Satz zusammen: In keinem der Fälle führte das Tätigwerden des Angeklagten zum versprochenen Erfolg.
In einem Fall habe der Angeklagte über 36.000 Euro von einem "Klienten" erhalten, aber lediglich 4.500 Euro für Gutachten aufgewendet. Der Rest sei in die eigene Tasche geflossen. Das habe der Ex-Häftling mit dem guten Auftreten in fast 30 Fällen in ähnlicher Form durchziehen können: 310.000 Euro "Einnahmen" sollen 49.000 Euro "Ausgaben" bei dieser einträglichen Vereinstätigkeit gegenübergestanden sein.
65.000 Euro von einer Person geliehen?
Aber das ist laut Anklage noch lange nicht das Ende der Fahnenstange: Er habe wohlhabende und in der Öffentlichkeit hoch angesehene Personen dazu gewinnen können, ihm hohe Geldbeträge zu überlassen. So soll ein Mann, der selbst in der Unterstützung von Häftlingen tätig ist, 65.000 Euro in den Wind schreiben können, ein weiterer Geschädigter wird die von ihm als Darlehen für den Verein gedachten 9.000 Euro ebenfalls abschreiben müssen. Dem Präsidenten einer Stiftung, die im Bereich der Einhaltung der Menschenrechte tätig ist, habe der Angeklagte 6.000 Euro für ein Studium zum Thema Menschenrechte an der Donau-Universität Krems herausgelockt und in der Folge nie absolvierte. Darüber hinaus sollen weitere 12.000 Euro Spendengelder nicht widmungsgemäß eingesetzt worden sein, eine Anwältin Leistungen im Wert von 18.000 Euro erbracht und kein Geld dafür gesehen haben.
Und die Spitze des Eisberges: Von 2019 bis 2021 soll er dem AMS sein Einkommen verheimlicht und sich dadurch Sozialleistungen in der Höhe von insgesamt 35.000 Euro erschlichen haben. Dabei soll er laut der Anklage einen sehr hohen Lebensstil gepflogen haben. Und als Sahnehäubchen wird dem ehemaligen Sträfling, der gerade in Untersuchungshaft sitzt, Geldwäsche vorgeworfen.
Der Angeklagte bekennt sich übrigens nicht schuldig. Die Verhandlung ist für insgesamt sechs Tage anberaumt, insgesamt werden mehr als 40 Zeugen befragt.
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