Etappensieg für Rothschild-Erben: Es geht vor das Höchstgericht
Schön langsam wird es für Außenstehende ein wenig undurchsichtig, auf welchen verschiedenen juristischen Ebenen um die Rothschild’sche Stiftung gekämpft wird. Ziel gibt es für Geoffrey R. Hoguet, Nachfahre von Stiftungsgründer Albert Freiherr von Rothschild, nur eines. Er will, dass dieses Wiener Erbe, zu dem die Nervenheilanstalt am Rosenhügel zählt, in Zukunft wieder nach den Vorgaben seiner Familie geführt wird. Gegen diesen Schritt zurück wehrt sich die Stadt Wien, die die Rothschild-Stiftung seit dem Jahr 1956 über den Magistrat verwaltet.
Um die Brisanz dieser Auseinandersetzung zu erkennen, muss man kurz die Geschichte bemühen. 1907 hatte Nathaniel Freiherr von Rothschild die Stiftung gegründet, um am Rosenhügel eine Nervenheilanstalt zu errichten. 1938 wurde die Stiftung von den Nationalsozialisten aufgelöst und nach dem Zweiten Weltkrieg von der Stadt Wien zu neuem Leben erweckt.
Allerdings mit einem großen Unterschied: Seither verwaltet der Magistrat das Vermögen der Stiftung. Davor gab es ein Kuratorium aus Persönlichkeiten sowie Vertretern der Stadt Wien und dem Land Niederösterreich. Diesen Zustand will Geoffrey R. Hoguet zurück. Nicht zuletzt wegen der Befürchtung, dass die Nervenheilanstalt abgesiedelt und der Rosenhügel für Immobilien genutzt werden könnte.
Konflikt um Statuten
Juristisch gekämpft wird seit dem Jahr 2019. Da ist der in New York lebende Rothschild-Enkel erstmals aktiv geworden. Mittlerweile gab es 2020 eine Verhandlung am Bezirksgericht in Hietzing sowie eine weitere 2021 am Wiener Landesverwaltungsgericht. Dabei geht es auch um die Forderung, Einsicht in die Akten der Stiftung zu erhalten. Was die Stadt dem Erben bislang verwehrt. Und es geht um die neuen Statuten, die 2017 erarbeitet und vom Magistrat bewilligt worden sind. In dieser Neufassung scheint die Stadt als Letztbegünstigte auf, falls die Stiftung aufgelöst werden sollte.
Am Landesverwaltungsgericht gab es für Geoffrey R. Hoguet zuletzt einen Rückschlag. Der Richter wies seine Beschwerde als unzulässig zurück, weil ihm hinsichtlich der Stiftung keine Parteienstellung zustehe. Das Urteil soll nun am Höchstgericht bekämpft werden.
Auf einer anderen Ebene konnte ein kleiner Etappensieg gefeiert werden. Ursula Kovar, Pflegschaftsrichterin am Bezirksgericht Hietzing, hatte im November einen Kollisionskurator bestellt, der die Interessen der Stiftung vertreten soll. Die Begründung: Es bestehe eine Interessenkollision, wenn der Magistrat die Stiftung in Verfahren gegen den Magistrat vertreten müsse.
Zum Kurator wurde der Linzer Anwalt Dietmar Lux ernannt. Bei seinem ersten Auftritt am Landesverwaltungsgericht wurde er noch ignoriert. Doch jetzt hat Richterin Kovar per Beschluss von 26. Mai sein Aufgabengebiet erweitert. Er wird ermächtigt, Verfahren für die Stiftung bis zum Höchstgericht zu vertreten. Weiters soll er bezüglich der Neufassung der Satzung aus dem Jahr 2017 „im Sinne der Rothschild’schen Stiftung“ aktiv werden. Somit ist der juristische Streit prolongiert.
Unter Vorbedingungen wäre der Rothschild-Erbe zu einer gütlichen Einigung bereit. „Wir müssen nicht streiten. Aber mit einem freundlichen Händedruck und ein paar netten Gesten wird sich das Problem nicht lösen lassen“, sagt der New Yorker.
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