Der große Ärger des Rothschild-Erben

Die Nervenheilanstalt am Rosenhügel wurde mithilfe der Rothschild’schen Stiftung errichtet 
Erbe wird Einsicht in Akten verwehrt – wegen Versäumnissen im Jahr 1956.

Ein Bescheid der Magistratsabteilung 62 sorgt jetzt dafür, dass der Konflikt des Rothschild-Erben Geoffrey R. Hoguet mit der Stadt von nun an um einiges härter geführt wird. Es geht um die Zukunft der Rothschild’schen Stiftung, deren bedeutendster Besitz der Rosenhügel ist. Der in New York lebende Nachfahre will endlich Einsicht in die Akten der Stiftung, die seine Familie 1907 gegründet hatte. Die Stadt verwehrt das seinem Rechtsanwalt bereits seit Monaten. Zuletzt mit einem neun Seiten umfassenden Bescheid der MA 62 vom 8. Februar.

Darin wird dem Rothschild-Erben abgesprochen, die „Nathaniel Freiherr von Rothschild’sche Stiftung für Nervenkranke“ im Sinne seiner Vorfahren wieder herzustellen. Seit dem Jahr 1956 ist die Stiftung praktisch im Besitz des Magistrats Wien, nachdem sie zuvor von den Nationalsozialisten aufgelöst worden war. In ihren ursprünglichen Zustand, mit einem Kuratorium aus Persönlichkeiten sowie Vertretern der Stadt Wien und Niederösterreichs, wurde sie nicht mehr zurückgeführt. Im Gegenteil: Im Jahr 2017 änderte die Stadt die Statuten der Stiftung.

Der große Ärger des Rothschild-Erben

Was von den Nazis gestohlen 
wurde, muss  auch zurückgegeben werden.

von Geoffrey R. Hoguet, Rothschild-Nachfahre

Enkel verärgert

Geoffrey R. Hoguet kämpft nun seit vielen Monaten gemeinsam mit seinem Anwalt Wulf Gordian Hauser auf allen Ebenen um seine Rechte als Nachfahre. Er will die Stiftung in die ursprüngliche Form zurückführen. Bisher hatte er von der Stadt aber nicht einmal Akteneinsicht gewährt bekommen.

Für ihn ist das aber der springende Punkt, ehe er mit der Stadtführung in Gespräche eintreten will. Und diesen Antrag hat jetzt die Stiftungsbehörde der Stadt per Bescheid abgeschmettert. Darin befindet sich eine Begründung, die den New Yorker ganz besonders ärgert: Ein Antrag auf Wiederherstellung der Stiftung hätte bereits im Jahr 1956 innerhalb von sechs Monaten erfolgen müssen. Zu diesem Zeitpunkt war der Rotschild-Enkel allerdings erst fünf Jahre alt.

 

Geoffrey Hoguet zu der Entscheidung der Stadt: „Um es klar zu sagen: Ohne den Diebstahl der Nationalsozialisten wäre die Stadt Wien niemals in den Besitz des Stiftungsvermögens gekommen. Was gestohlen wurde, muss zurückgegeben werden. Eine Rückgabe an eine Hülle, die erst recht wieder von der Stadt Wien komplett kontrolliert und verwaltet wird, ist keine Rückgabe.“

Und er geht noch ein Stück weiter, weil die Verantwortlichen keine Transparenz zulassen würden, obwohl das immer mehr gefordert würde. „In vollkommener Ignoranz gegenüber dieser Tatsache täuschen Herr Hacker und Frau Kaup-Hasler ihren großen Respekt gegenüber meiner Familie und der historischen Verantwortung der Stadt Wien leider nur vor. Tatsächlich kann das Verhalten der Stadt Wien nur zur Schande führen.“

Gleichzeitig fordert er die Verantwortlichen auf, „historische Gerechtigkeit zu gewährleisten und über 80 Jahre nach dem Naziraubzug dem Stifterwillen endlich wieder Rechnung zu tragen“. Aufgeben will der Rotschild-Nachfahre jedenfalls nicht. Er wird mit seinem Anwalt den Bescheid anfechten. Nicht zuletzt, um herauszufinden, warum die Stadt nicht in die Archive und Akten blicken lässt, so Geoffrey R. Hoguet.

Seitens der Stadt wollte man den Bescheid der Stiftungsbehörde vorerst nicht kommentieren.

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