Erbe der Rothschilds: Der nächste Gerichtskonflikt
Bedingt durch die Corona-Krise war es in den vergangenen Monaten um den Konflikt des Rothschild-Erben Geoffrey R. Hoguet (69) mit der Stadt Wien ruhig geworden. Doch jetzt kommt wieder Fahrt in den Kampf um die „Nathaniel Freiherr von Rothschild’sche Stiftung“, die die Nervenheilanstalt am Rosenhügel in Wien errichtet hat. Die Stadt will mithilfe einer Expertenkommission die Vergangenheit der Stiftung untersuchen. Der in New York lebende Rothschild-Enkel will mit einer Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erreichen, dass die 2017 neu gestalteten Statuten der Stiftung geändert werden.
In einer Videokonferenz erläuterte nun diese Woche Geoffrey R. Hoguet die nächsten Schritte. So wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Hauser Partners bereits ein 80 Seiten dicker Schriftsatz am Landesverwaltungsgericht eingebracht. Die entscheidenden Punkte darin: Geoffrey R. Hoguet war an den neuen Statuten nicht beteiligt gewesen, „obwohl er in diesem Verfahren Parteistellung genießt“. Weiters unterliege die Rothschild’sche Stiftung nicht dem Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz, sondern dem Bundesstiftungsgesetz. Die Nervenheilanstalt wäre von den Vorfahren für alle Österreicher, nicht nur für die Wiener errichtet worden. Und nicht zuletzt wären bei den Satzungsänderungen im Jahr 2017 Bestimmungen der Rothschild’schen Stiftung nicht eingehalten worden.
Im Hintergrund schwingt immer der Verdacht mit, dass die Stadt Wien seit dem Jahr 1956 – damals wurde die Stiftung nach dem Zweiten Weltkrieg wieder errichtet – daran arbeitet, sich dieses Rothschild-Erbe einzuverleiben. Auf den Plan getreten ist Nachfahre Geoffrey R. Hoguet aber erst im Vorjahr, als der Verdacht bestand, dass der Rosenhügel einer neuen Verwertung zugeführt werden soll.
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