Streit um Stiftung: Hacker sucht Gespräch mit Rothschild-Erben
Eine erste Runde wurde Ende Februar am Bezirksgericht Hietzing ausgefochten. Auf der einen Seite Geoffrey R. Hoguet aus New York, Nachkomme der Rothschild-Familie, mit seinem Anwalt, auf der anderen Seite Hannes Jarolim als juristischer Vertreter der Stadt Wien. Der Streitpunkt ist die Zukunft der „Nathaniel Freiherr von Rothschild’schen Stiftung“, die als Stiftungszweck die Nervenheilanstalt am Rosenhügel betreibt und seit 1956 vom Magistrat verwaltet wird.
Noch ist nicht ganz klar, welche Maßnahmen Richterin Ursula Kovar nun ergreifen wird. Derzeit liegen noch keine Anträge an die für die Stiftung zuständige Magistratsabteilung MA 40 vor. Klar ist hingegen, dass Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) abseits dieses Verfahrens das Gespräch mit dem Rothschild-Erben sucht. Hacker: „Ich biete ein Gespräch an, das Gegenüber muss aber das Gespräch wollen.“ Und: „Ich bin mir nicht sicher, ob Herr Hoguet alle Infos hat, die er haben sollte.“
Ziel des Rothschild-Erben ist es, den ursprünglichen Stifterwillen wieder herzustellen. Er will nicht, dass nur der Magistrat die Hand auf diese Stiftung hält. Vor dem Zweiten Weltkrieg war sie im Gegensatz dazu von einem Kuratorium aus mehreren Persönlichkeiten sowie Vertretern des Landes NÖ und der Stadt Wien verwaltet worden. Es gehe ihm dabei nicht um Geld, wie er bei einem Wien-Besuch erklärte. Aber um die Erinnerung an seine Vorfahren und der Beibehaltung des Stiftungszwecks.
Für Stadtrat Hacker ist es kein Problem, am Rosenhügel mehr für die Erinnerung an Nathaniel Freiherr von Rotschild zu tun. „Es wird nicht an einer Tafel scheitern“, sagt er. Er fände es grundsätzlich jedenfalls spannend, „mit dem Herren zu sprechen, was seine eigentlichen Anliegen“. Momentan sei ihm das noch nicht ganz klar.
Akteneinsicht verlangt
Jedenfalls habe er Geoffrey R. Hoguet bereits einen Tag nach der Gerichtsverhandlung das Gespräch angeboten. Ohne Erfolg. Er gebe es aber nicht auf, weil er gehört habe, dass dieser wieder nach Wien komme. Wobei Hacker auch einer Video-Telefonkonferenz nicht abgeneigt wäre.
Für die Gegenseite gibt es für ein Gespräch eine Vorbedingung: Akteneinsicht zur Rothschild’schen Stiftung bei der MA 40. „Die haben wir bis heute nicht bekommen“, heißt es seitens der Vertretung des Rothschild-Erben. Aber nur bei einer „vollen Transparenz“ könne es ein Gespräch „auf Augenhöhe“ geben. Was aber derzeit laut der MA 40 aus juristischen Gründen abgelehnt wird.
Der Anwalt von Geoffrey R. Hoguet, Wulf Hauser, pocht außerdem auf eine „standesrechtliche Kommunikation“. Mit anderen Worten: Er akzeptiert nicht, dass Hannes Jarolim an ihm vorbei direkt das Gespräch mit seinem Mandanten sucht.
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