Landesverwaltungsgericht lässt Rothschild-Erben abblitzen
„Es scheint geboten, sachlich zu bleiben.“ Die Einleitung von Richter Matthias Köhler sorgte unter den Zuhörern für Staunen. Immerhin saßen sich am Landesgericht Wien lauter honorige Personen gegenüber.
Auf der einen Seite Rothschild-Erbe Geoffrey R. Hoguet aus New York und sein Anwalt. Auf der anderen Seite die Anwälte der Stadt Wien. Dazu gestoßen war noch der Linzer Jurist Dietmar Lux, der vom Bezirksgericht Hietzing als Kollisionskurator eingesetzt worden war. Ein Schritt, der vom Magistrat noch nicht anerkannt wird.
Gesprochen wurde zu Beginn der Verhandlung über viele Dinge.
Dabei war eigentlich nur ein Punkt zur Verhandlung ausgeschrieben: Die Beschwerde von Geoffrey R. Hoguet gegen die Statuten für die Rothschild-Stiftung, die im Jahr 2017 per Bescheid fixiert worden waren. Darin wird der Magistrat als Verwalter der Stiftung verankert und die Stadt Wien als Letztbegünstigte eingesetzt.
Dagegen kämpft der Rothschild-Nachfahre an, weil er die Einverleibung der „Nathaniel Freiherr von Rothschild’sche Stiftung“ in den Magistrat nicht anerkennt. 1907 hatte seine Familie die Stiftung ins Leben gerufen, um mit dem Erbe unter anderem die Nervenheilanstalten am Rosenhügel zu errichten. 1938 wurde die Stiftung von den Nazis aufgelöst, 1956 von der Stadt wieder errichtet. Aber ohne die Vorgaben des Stifters, wie Geoffrey R. Hoguet immer wieder ausführt.
Um über den Stammbaum der Rothschilds Klarheit zu haben, hatte Richter Matthias Köhler im Vorfeld sogar das Buch von Roman Sandgruber über die Familie gelesen. In der Verhandlung allerdings erklärte er sofort, dass es nicht um eine „rechtshistorische Aufarbeitung“ gehe. Vieles aus der Geschichte spiele heute keine Rolle mehr.
„Ein trauriger Tag“
Eine besondere Rolle spielte allerdings der Kollisionskurator Dietmar Lux. Er war eingesetzt worden, weil es für das Bezirksgericht ein Interessenskonflikt ist, dass der Magistrat einerseits die Stiftung verwaltet, andererseits auch Stiftungsbehörde ist. Die Stadt hat dagegen berufen, eine Entscheidung des Landesgerichts ist noch ausständig.
Deswegen wollte Anwalt Wulf Gordian Hauser, der den Rothschild-Nachfahren vertritt, auch eine Unterbrechung der Verhandlung
am Landesverwaltungsgericht. So lange, bis über die Position des Kollisionskurators gerichtlich entschieden ist. Dietmar Lux bezeichnete den Magistrat sogar als „befangene Behörde“, weil sie alle Stiftungsfragen „intern“ behandelt. Was die Anwälte der Stadt zurückwiesen: Diese Konstruktion sei verfassungsrechtlich zulässig.
Richter Köhler hielt nichts von einer Unterbrechung und wies schließlich nach der Mittagspause die Beschwerde von Geoffrey R. Hoguet gegen die Statuten aus dem Jahr 2017 ab. Der Rothschild-Erbe wollte danach keine Stellungnahme abgeben, Anwalt Hauser sprach von einem „traurigen Tag für Österreich“.
Geoffrey R. Hoguet jedenfalls wird den Richterspruch am Verfassungsgerichtshof bekämpfen.
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