Causa Rothschild wird vor Verfassungsgerichtshof landen
Bevor es heute zur Verhandlung am Wiener Landesverwaltungsgericht geht, hatte Geoffrey R. Hoguet am Freitag noch einen Wohlfühltermin. Der Fußballverein Vienna hatte ihn auf die Hohe Warte zu einem Nachwuchstraining eingeladen.
Der Hintergrund: Seine Vorfahren, die Familie Rothschild, hatten den ältesten Fußballklub Österreichs vor 126 Jahren gegründet. Dem in New York lebenden Rothschild-Enkel wurde ein Vienna-Trikot mit seinem Namen überreicht.
So sehr Geoffrey R. Hoguet bei der Vienna ein gern gesehener Gast war, so wenig ist die Stadt Wien erfreut, jetzt erneut vor Gericht auf ihn zu treffen. Der Konflikt um die Rothschild-Stiftung ist zuletzt härter geworden.
"Das Verhalten der Stadt Wien kann nur zu Schande führen", hatte Hoguet gesagt, weil man ihm keine Einsicht in die Stiftungsakten gewähren will. Auf der Gegenseite will der Magistrat rechtliche Schritte prüfen lassen, weil der Stadt eine "perpetuierte Arisierung" vorgeworfen wird.
Die Wiener Statuten
Grundsätzlich will der Rothschild-Nachfahre, dass die "Nathaniel Freiherr von Rothschild’sche Stiftung", mit deren Geld unter anderem die Nervenheilanstalt am Rosenhügel gegründet worden ist, in ihre ursprüngliche Form zurückgeführt wird.
Nach der Gründung im Jahr 1907 saßen im Kuratorium neben verschiedenen Persönlichkeiten noch Vertreter der Stadt Wien und aus Niederösterreich. Heute ist die Stiftung komplett in der Hand des Magistrats, nachdem sie 1938 von den Nazis aufgelöst und 1956 von der Stadt wieder errichtet worden ist.
Verhandelt wurde bereits einmal am Bezirksgericht Hietzing, wo es auch um die Akteneinsicht gegangen ist. Entscheidung gibt es da noch keine.
Der Weg zum VfGH
Am Landesverwaltungsgericht geht es nun um die neuen Wiener Statuten für die Rothschild’sche Stiftung, die im Jahr 2017 beschlossen worden sind. Darin wurde die Verwaltung durch den Magistrat verankert und die Stadt als Letztbegünstigte eingesetzt.
Der Anwalt von Hoguet rechnet damit, dass das Landesverwaltungsgericht die Beschwerde abweist, da sie nach dem Wiener Landesstiftungsgesetz vorgehen wird. Das stehe aber im Widerspruch zum Bundesstiftungsgesetz, so Anwalt Wulf Gordian Hauser.
Deswegen wird der Fall letztlich vor dem Verfassungsgerichtshof landen.
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