Erstinstanzliches Urteil: Zeckenbiss gilt als Unfall
Ein Satz – ein Biss – die Zecke ist gelandet. Das Spinnentier selbst ist harmlos. Die übertragenen Krankheiten jedoch können für Betroffene ein lebenslanges Martyrium darstellen. Die Chance, dass eine Zecke Borreliosebakterien trägt, ist groß – sie steht drei zu zwei. Einer der führenden Spezialisten in diesem Feld ist der Klagenfurter Unfallchirurg Albin Obiltschnig.
Er hatte selbst Borreliose mit massiven neurologischen Komplikationen. Die Folgen: Schwere Herzprobleme und ein stark eingeschränktes Sehvermögen. Der Kampf gegen die Krankheit ist für ihn dennoch nicht aussichtslos.
Unterstützt wird dieses Unterfangen jetzt auch auf gerichtlicher Ebene. Obiltschnig hat sich mit dem Klagenfurter Anwalt Hans Toriser zusammengetan, ein möglicher Fortschritt in der Rechtsprechung steht ante portas.
Zeckenbiss als Unfall
Dieser kämpft für das Recht seines Mandanten, der nach einem Zeckenbiss und den Folgen Leistungen von seiner privaten Unfallversicherung fordert. Und das mit Erfolg, denn das Landesgericht Klagenfurt bestätigte in erster Instanz: Ein Zeckenbiss ist als Unfall zu werten.
Die Versicherung legte Berufung ein, der Fall liegt nun am Oberlandesgericht Graz. Sollte das Urteil dem Instanzenweg standhalten, könnten sich in der Rechtsprechung rund um den Versicherungsschutz einiges ändern: Gilt ein Zeckenbiss als Unfall, öffnet das möglicherweise Tür und Tor für andere durch Insekten übertragene Krankheiten. Nicht unwesentlich, wenn man bedenkt, dass 2020 als besonders intensives Zeckenjahr angesehen wird.
Doch wie schützt man sich am besten vor der Zecke und was macht man, sollte man einen Biss entdecken? „Früher war man im Glauben, dass der Biss einer Zecke erst nach zwölf Stunden gefährlich werden kann. Ich habe aber durchaus Patienten gehabt, die die Zecke bereits nach einigen Minuten entfernt hatten und trotzdem infiziert waren“, berichtet Obiltschnig.
Der Arzt erzählt aus eigener Erfahrung: „1985 tauchte bei mir eine Rötung auf. Zu diesem Zeitpunkt war die medizinische Forschung zu Thema Borreliose im Anfangsstadium.“
Aufgrund nicht adäquater Behandlung brach bei Obiltschnig die Krankheit erst 1992 aus. Seither hat sich in der Forschung einiges weiterentwickelt. Doch eine Impfung gegen Borreliose gibt es nach wie vor nicht.
Impfung nur gegen FSME
Die als „Zeckenimpfung“ bezeichnet Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) schützt nicht vor Borreliose. „Das ärgert mich, weil sehr oft publiziert wird, dass das ein allumfassender Schutz gegen die Zecke ist. Dabei schützt diese nur gegen FSME. Eine Krankheit, die nur ein Prozent aller Zecke übertragen“, erklärt der Mediziner.
Zecken sind nicht die einzigen Tiere, die Borreliose übertragen. Auch andere stechende Tiere, wie zum Beispiel die Rinderbremse, können die Krankheit in sich tragen. Die Symptome sind allerdings dieselben.
Besonders gefährlich ist Borreliose, weil die typische Hautrötung nur einer von mehreren Indikatoren für Borreliose ist. „Rund 50 Prozent meiner Patienten können sich nicht an eine Rötung oder einen Stich erinnern“, erklärt Obiltschnig.
Bei einem Zeckenbiss rät der Mediziner: „Es reicht am Anfang vollkommen, die Zecke auf Borreliose untersuchen zu lassen.“ Das kostet zwar 50 Euro pro Untersuchung, kann einem aber unter Umständen vor dieser schwerwiegenden Krankheit bewahren. Zur Aufbewahrung rät der Experte, das Tier auf einen Tixostreifen zu kleben.
„Das ist auch aus rechtlicher Sicht empfehlenswert“, sagt Obiltschnig. Patentrezepte zum Schutz vor Zecken, wie Zeckenhalsbänder für Hunde oder diverse Öle, sind wissenschaftlich nicht erwiesen. Der einzige Schutz: „Meiden sie hohe Gräser, Büsche und verwachsene Wege“, erklärt Obiltschnig. Zecken springen nicht von Bäumen, sondern haften sich immer erst bei Berührung an das Opfer. „Nach Wanderungen sollte man sich auf Bissstellen oder krabbelnde Zecken absuchen.“
Die Folgen:
Mit ihren Mundwerkzeugen schneiden die Kieferklauenträger die Haut des Wirts ein. Dann stechen sie mit einem zungenähnlichen Apparat zu und saugen Blut. Gleichzeitig spritzen sie Speichel ein. Dieser enthält einen schmerzstillenden Stoff – und eventuell Krankheitserreger. Am ehesten übertragen Zecken Borreliose-Bakterien und FSME-Viren.
Laut MedUni Wien erkranken in Österreich pro Jahr zirka 70.000 Menschen neu an Borreliose. „Die häufigste Manifestation ist die Wanderröte“, sagt Mateusz Markowicz vom Institut für Hygiene und angewandte Immunologie.
Innerhalb von Tagen bis Wochen nach dem Zeckenkontakt kommt es zu einem Hautausschlag. „Das ist leicht zu erkennen“, sagt der Mediziner. Die Rötung verläuft oft ringförmig um die Einstichstelle – Durchmesser: mindestens 5 cm – und weist ein helles Zentrum auf. Begleitend können Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen sowie Lymphknotenschwellungen den Patienten zu schaffen machen.
Brennende Schmerzen
„Am zweithäufigsten ist die Neuro-Borreliose. Die Diagnose lässt sich klar über das Rückenmarkwasser stellen“, erklärt Markowicz. Anzeichen für eine Infektion sind z. B. brennende Schmerzen, vor allem nachts, oder Lähmungserscheinungen. Die Symptome treten drei bis sechs Wochen nach dem Zeckenstich auf. „Borreliose hat einen erkennbaren klinischen Verlauf und ist gut behandelbar“, sagt Markowicz. Meist helfen Antibiotika. Ein Impfstoff ist derzeit nicht in Sicht.
Im Gegensatz zu den Bakterien gibt eine Impfung, die vor der Frühsommer-Meningoenzephalitis schützt. Nicht jeder Parasit überträgt die Viren, nicht jeder Mensch erkrankt, wenn er die Viren mit dem Zeckenspeichel abbekommen hat.
Nur bei etwa 30 Prozent der Infizierten entwickelt sich das typische Krankheitsbild. Zunächst leidet der Patient an grippeähnlichen Zuständen: Kopfweh, Fieber, Müdigkeit. Bei bis zu 15 Prozent der Infizierten nimmt nach einem symptomfreien Intervall schließlich das zentrale Nervensystem Schaden; Hirnhaut, Gehirn oder Rückenmark entzünden sich. Nur die Beschwerden lassen sich behandeln. Nicht alle dieser FSME-Patienten überleben.
Nachgefragt:
Der Klagenfurter Anwalt Hans Toriser kämpft für das Recht seines Mandanten – und um ein möglicherweise richtungsweisendes Urteil. Der KURIER hat sich mit ihm über den Fall und die Auswirkungen des Urteils unterhalten.
KURIER: Welche Auswirkungen hat dieses Urteil, sollte es dem Einspruch am OLG Graz standhalten?
Hans Toriser: Es würde bedeuten, dass zumindest gerichtlich ein Zeckenbiss als Unfall anzusehen ist und das Urteil eine Vorbildwirkung für weitere Prozesse dieser Art haben könnte. Durch die Öffentlichkeitswirkung könnte auch ein Umdenken bei Versicherten selbst stattfinden. Menschen haben beim Wort Unfall ganz klare Vorstellungen im Kopf, einen Autounfall oder einen Freizeitunfall zum Beispiel.
In dem Fall meines Mandanten geht es, kurz zusammengefasst, um Folgendes: Grundsätzlich gelten Krankheiten nicht als Unfälle. Dies gilt aber, abhängig von den Bedingungen der jeweiligen Unfallversicherung, unter anderem nicht für durch Zeckenbiss übertragene FSME und Lymeborreliose. Wie so oft liegt der Wahrheit letzter Schluss bei Versicherungspolizzen im Kleingedruckten.
Hat es auch rückwirkend Auswirkungen auf bereits ausjudizierte Fälle?
Auf bereits allfällig rechtskräftig erledigte Fälle erstreckt sich die Wirkung des Urteils nicht.
Was raten Sie Betroffenen und welche Schritte sind nach auftretenden Symptomen zu setzen?
Insbesondere wäre zu empfehlen, unverzüglich bei Auftreten von entsprechenden Symptomen mit einem versierten Arzt Kontakt aufzunehmen und sich mit Versicherungsbedingungen auseinanderzusetzen, um hier einerseits fristgerecht, andererseits bedingungsgemäß handeln zu können und die gerechtfertigte Versicherungsleistung, für die ja auch entsprechende Prämien bezahlt werden, zu erhalten.
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