Erstinstanzliches Urteil: Zeckenbiss gilt als Unfall

Zecke
Nach dem Urteil am Klagenfurter Landesgericht, könnten Versicherungen nun in die Pflicht genommen werden.

Ein Satz – ein Biss – die Zecke ist gelandet. Das Spinnentier selbst ist harmlos. Die übertragenen Krankheiten jedoch können für Betroffene ein lebenslanges Martyrium darstellen. Die Chance, dass eine Zecke Borreliosebakterien trägt, ist groß – sie steht drei zu zwei. Einer der führenden Spezialisten in diesem Feld ist der Klagenfurter Unfallchirurg Albin Obiltschnig.

Er hatte selbst Borreliose mit massiven neurologischen Komplikationen. Die Folgen: Schwere Herzprobleme und ein stark eingeschränktes Sehvermögen. Der Kampf gegen die Krankheit ist für ihn dennoch nicht aussichtslos.

Unterstützt wird dieses Unterfangen jetzt auch auf gerichtlicher Ebene. Obiltschnig hat sich mit dem Klagenfurter Anwalt Hans Toriser zusammengetan, ein möglicher Fortschritt in der Rechtsprechung steht ante portas.

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