"Du kommst da nicht rein": Rassismus vor der Club-Tür
"Du darfst da nicht rein", sagt der Türsteher. Sebastian M. wundert sich. "Wieso? Ist es wegen meiner Hautfarbe?", fragt er. Der Türsteher bejaht. "Es dürfen nur Österreicher rein. Der Chef hat das vorgegeben."
Dieses Gespräch stammt aus Sebastian M.s Gedächtnisprotokoll zu dem Vorfall Ende Dezember in Wiener Neustadt, über den der KURIER berichtet hat. Nur Österreicher im Lokal haben zu wollen, bestritt der Lokalbesitzer im Nachhinein. Dass die Herkunft kein Ausschlussgrund sein darf, sollte bekannt sein. Aber welche Kriterien dürfen Lokale beim Einlass anwenden? Und was können Betroffene tun?
Tatsächlich sei Einlassverweigerung in Clubs und Lokale wegen "ausländischem" Aussehen ein sehr häufiger Fall von rassistischer Diskriminierung, sagt der Klagsverband für Diskriminierungsopfer. Das würde meist junge Männer betreffen, "da sie wegen rassistischer Stereotypen oft als potenzielle Gefahr oder Unruhestifter wahrgenommen werden", erklärt Dilber Dikme, die Leiterin der ZARA-Beratungsstellen.
Vergim Bekirovski, Geschäftsführer der Sicherheitsfirma Thurs, die in den Wiener Clubs Horst, Inc. und O arbeitet, erklärte dem KURIER das allgemeine Vorgehen von Türstehern beim Einlass: "Unser Team muss innerhalb von fünf Sekunden entscheiden, ob jemand eine Gefahr für andere Gäste sein könnte." Das müsse ein guter Türsteher anhand der Körpersprache und der Ausstrahlung beurteilen können. Mit einem Migrationshintergrund hätte das nichts zu tun.
Verbreitetes Problem
2019 wurden ZARA 22 Vorfälle gemeldet, bei denen jemand wegen "ausländischen Aussehens" der Einlass verweigert wurde. Offizielle Zahlen gibt es aber nicht. Melden würden Betroffene die Vorfälle kaum, obwohl sie für sie belastend sind: "Die Teilnahme am sozialen Leben definiert sich bei vielen jungen Leuten übers Fortgehen", sagt ein Vertreter von Fair Door. Der Verein berät Betroffene von Diskriminierung im Nachtleben. "Wenn man da systematisch nicht in Lokale kommt, aber die Freunde schon, dann wird ein rassistischer Diskurs verinnerlicht."
Dass Türsteher angeben, auf Anweisung des Chefs zu handeln, aber Lokalbesitzer die Türsteher verantwortlich machen, ist laut Klagsverband ein häufiges Phänomen. Für Bekirovski liegt die Verantwortung klar bei den Veranstaltern und Besitzern, der Türsteher sei "nur das ausführende Organ". Gut ausgebildete, ethnisch vielfältige Türsteher-Teams würden aber helfen.
Wer beim Personal vor der Türe spare, spart an der falschen Stelle, so Stefan Ratzenberger, Sprecher der Nachtgastronomen in der Wirtschaftskammer. Die Gewerkschaft Vida fordert außerdem seit Jahren eine geregelte Ausbildung für die Sicherheitsbranche, die auch rechtliche Schulungen beinhalten soll.
Auch im Programm der neuen Regierung befindet sich das Vorhaben, ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz zu verabschieden. Darin heißt es, dass "klare und
verbindliche" Qualitätsstandards für private Sicherheitsunternehmen eingeführt werden sollen.
Es soll eine standardisierte Grundausbildung eingeführt werden. Außerdem sind im Regierungsprogramm einheitliche Ausweise für Sicherheitsdienstleister und sogar ein eigener Lehrberuf vorgesehen.
Letzteres Vorhaben könnte schwierig werden, meint Thomas Forstner, Generalsekretär vom Verband der Sicherheitsunternehmen, denn ein Berufseinstieg sei in dieser Branche erst mit 18 Jahren möglich. Er begrüßt das Vorhaben, sagt aber, dass sich diese Inhalte auch schon in früheren Regierungsprogrammen befunden hätten.
"Unser jahrelanger Einsatz hat Früchte getragen", freut sich Ursula Woditschka von der Gewerkschaft Vida. Mit so einem Gesetz könne das Sicherheitsbedürfnis aller verbessert werden und Schwarzarbeit sowie Lohndumping in der Branche bekämpft werden.
"Die Zeiten von Turbo-Einschulungen und sofortigen Einsätzen sind vorbei", sagt Woditschka. Zudem solle das Gesetz eine Abgrenzung zu den Aufgaben von Justizwache und Polizei bringen.
Diskriminieren ist verboten
Aber wie ist das mit dem Hausrecht und dem Gesetz? Dürfen sich Club- oder Lokalbesitzer aussuchen, wen sie hineinlassen? Jein.
Lokalbesitzer können eine Kleiderordnung festlegen, oder gewalttätige sowie stark Alkoholisierte abweisen, erklärt Fair Door. Rassistische Diskriminierung ist aber verboten. Nach dem Gleichbehandlungsgesetz darf man niemandem aufgrund des Geschlechts oder der Ethnie den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen vorenthalten.
Außerdem droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.090 Euro, sollte man andere Personen wegen ihrer Hautfarbe, der Herkunft, der Religion oder einer Behinderung diskriminieren oder am Betreten von Orten hindern, die für alle bestimmt sind.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft und Fair Door empfehlen Betroffenen, Fotos und genaue Aufzeichnungen mit Datum und Uhrzeit zu machen und auch Zeugen anzusprechen. Sebastian M. wandte sich an die Anti-Rassismus-Beratungsstelle ZARA. Auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist eine kostenlose Anlaufstelle. Der Klagsverband hilft vor Gericht.
Von Stefanie Marek und Konstantin Auer
Kommentare