"Nur Österreicher dürfen rein": Lokalverbot wegen Hautfarbe

Die Zutrittsverweigerung sei eine Anordnung des Lokalinhabers gewesen.
Der Türsteher ließ einen jungen Österreicher wegen seiner Hautfarbe nicht ins Lokal. Der Barbesitzer entschuldigte sich.

Eigentlich wollte Sebastian M. den Samstagabend mit seinen Freunden in Wiener Neustadts Fortgehmeile, der Herrengasse, genießen. Dass der Abend mit einem Armbruch und einem Zonenverweis enden würde, hätte der 22-Jährige nicht gedacht.

Der Türsteher eines Szenenlokals soll dem Physiotherapeuten den Zutritt verwehrt haben – aufgrund seiner Hautfarbe. Auf Anordnung des Chefs dürften nur Österreicher in den Club, soll der Türsteher gesagt haben. „Ich bin Österreicher, bin hier geboren, aber meine leiblichen Eltern waren ausländischer Abstammung“, erklärt M.

"Nur Österreicher dürfen rein":  Lokalverbot wegen Hautfarbe

Der 22-jährige Sebastian M. wurde wegen seiner Hautfarbe nicht als Österreicher gesehen. Geboren ist er im Bezirk Neunkirchen.

Einen Ausweis als Bestätigung habe der Türsteher nicht sehen wollen. Als der 22-Jährige einen zweiten Versuch startete, soll er kurzerhand aus der gesamten Eventzone geworfen worden sein. Der Vorfall wurde zum Teil mit dem Handy mitgefilmt. Daraufhin soll es zu Handgreiflichkeiten mit dem Türsteher gekommen sein. Im Gemenge wurde die Freundin von M. gestoßen und brach sich beim Sturz das Handgelenk. Der Türsteher selbst soll übrigens nur gebrochen Deutsch gesprochen haben.

Kein Einzelfall

Sebastian M. teilte das Erlebte in den sozialen Medien, mehrere Betroffene meldeten sich. Einem junger Mann soll aufgrund seiner körperlichen Beeinträchtigung ebenfalls der Zutritt zum Lokal verweigert worden sein.

Der Besitzer des Lokals (Name der Redaktion bekannt, Anm.) erfuhr erst in den darauffolgenden Tagen von den Geschehnissen. „Der Türsteher war an diesem Abend zum ersten Mal bei uns, wir haben uns bei der externen Securityfirma sofort beschwert“, erklärt er. Den Auftrag erteilt zu haben, nur Österreicher in den Club zu lassen, bestreitet der Lokalbesitzer.

Jener Mann, der aufgrund seiner körperlichen Beeinträchtigung abgewiesen worden wäre, sei fälschlicherweise für stark alkoholisiert gehalten worden, begründet der Lokalbesitzer das Verhalten des Türstehers im Nachhinein. Der Inhaber schickte noch am selben Tag Entschuldigungsnachrichten an die Betroffenen.

Sebastian M. wandte sich nach dem Vorfall an ZARA, eine Organisation für Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit. Solche Vorfälle seien kein Einzelfall, heißt es bei ZARA.

Der Organisation zufolge wurden im Vorjahr über 130 derartige Vorfälle gemeldet. Betroffenen wird empfohlen, solch diskriminierende Lokalpolitiken zur Anzeige zu bringen oder einen Antrag an die Gleichbehandlungskommission einzubringen.

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