Drohende Abschiebung in Kumberg: "Nerven angespannt"

Die irakische Familie hat Angst, dass sie abgeschoben wird (Archivbild).
Die aufschiebende Wirkung des EGMR ist am 15. November abgelaufen. Die irakische Familie zittert vor weiteren Entscheidungen.

Die irakische Flüchtlingsfamilie, die sich mit Unterstützung der steirischen Gemeinde Kumberg (Bezirk Graz-Umgebung, Steiermark) seit September gegen eine Abschiebung wehrt, sitzt nun auf Nadeln. Bis heute, 15. November, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zugesichert, dass die Familie in Österreich bleiben kann. Wie es weitergeht, wissen sie nun aber nicht.

Kroatien hat Vorbereitungen zu treffen

Norbert Johne, der Sprecher einer lokalen Initiative, die sich für den Verbleib der Iraker einsetzt, erklärte am Dienstag auf APA-Anfrage, dass bisher keine neuen Informationen vom EGMR vorliegen würden. Der Gerichtshof hatte entschieden, dass Kroatien - dorthin sollte die Familie abgeschoben werden - Vorbereitungen für die Ankunft der Familie zu treffen habe. Zum Beispiel müsse für Unterkunft und Schulplätze gesorgt sein. Ob das schon geschehen ist, wusste die Familie bis Dienstag nicht.
„Die Kinder gehen weiter in die Schule und die Familie nimmt zum Beispiel Dienstagabend wieder bei einer Veranstaltung teil. Die Nerven sind aber schon angespannt“, schilderte Johne. Es werde nun auf ein Schreiben des EGMR gewartet.

Der Fall hatte Mitte September in Kumberg für große Aufregung gesorgt. In der Früh waren Polizisten am Wohnort der Familie erschienen, um sie zur Abschiebung nach Kroatien festzunehmen. Die Kinder - ein Bub und ein Mädchen im Volksschulalter - liefen jedoch davon und versteckten sich. Zur Suche wurde sogar ein Polizeihubschrauber eingesetzt, was zu heftiger Kritik aus der Bevölkerung und von den steirischen Grünen geführt hatte. Sowohl die Kinder als auch die Eltern sind laut Schulleiterin gut integriert, hätten schnell Deutsch gelernt und machten bei vielen örtlichen Veranstaltungen, Festen und Vereinen mit. Vater, Mutter und die beiden Kinder waren vor dem Krieg im Irak geflohen und hatten in Österreich schon alle Rechtsmittel für einen Verbleib ausgeschöpft. Daher hatten sie sich an den EGMR gewandt.

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