Keine Abschiebung: Alan und Ayenne dürfen hoffen

Familie H. darf aufatmen - vorerst für zwei Wochen
Frist für Flüchtlingsfamilie in Kumberg: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof setzt Bescheid aus

Etwas mehr als zwei Wochen lang können sich Rawya und Delan H. sicher fühlen: Sie werden in dem Zeitraum mit ihren Kindern Alan und Ayenne, neun und acht Jahre alt, nicht nach Kroatien abgeschoben.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte reagierte rasch auf eine Beschwerde der Familie und setzte in einem Bescheid vorrübergehend die von Österreich angeordnete Rückführung der Familie aus. Das gilt bis 15. November.

Auch im Verein "Kumberg - Wir wollen teilen" atmen die Mitglieder auf. "Das ist eine positive Nachricht vom Gericht", betont Sprecher Norbert Johne. "Kroatien muss jetzt sicherstellen, dass es gewisse Kriterien erfüllt." Für die Familie hat es bereits zwei Demonstrationen gegeben, zuletzt am Wochenende: Die Iraker leben seit Dezember in Kumberg und gelten als bestens integriert. Die Familie spricht auch bereits gut Deutsch, Alan und seine Schwester Ayenne besuchen die Volksschule."Ein Musterbeispiel an Integration", betont Johne.

Kinder versteckten sich

Doch seit Ende April gilt der sogenannte Außerlandesbringungs-Bescheid Österreichs. Die Iraker kamen im Vorjahr über die Balkanroute und wurden in Kroatien registriert. Gemäß des Dublin-III-Abkommens ist dieser EU-Staat für die Abwicklung des Asylverfahrens zuständig. Mitte September wollten Polizisten die Abschiebung vollziehen, Alan und Ayenne rannten davon: Das wird als Fluchtversuch gewertet.

Danach wurde die Abschiebung erstmals kurzzeitig ausgesetzt, seit Dienstag ist sie jedoch wieder gültig. In Österreich wurden alle Rechtsmittel ausgeschöpft. einzig die Politik könnte sich noch dafür einsetzen, dass das Asylverfahren im Land abgewickelt wird. Doch sowohl ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka als auch SPÖ-Staatssekretärin Muna Duzdar reagierten verhalten.

Flucht vor dem IS

Doch in der Zwischenzeit wandte sich die Familie mithilfe eines Rechtsanwaltes an das europäische Gericht und brachte eine Menschenrechtsbeschwerde ein. Begründet wurde das unter anderem mit dem Beruf Delan Hs.: Er sei im Irak Polizist gewesen und vor dem IS geflüchtet. Rawya war in Österreich mehrfach in psychiatrischer Behandlung, sowohl sie als auch die Kinder seien traumatisiert. Außerdem habe Kroatien bloß 700 Betreuungsplätze für Flüchtlinge.

Der Gerichtshof ging in seinem Bescheid auf diese Punkte ein. Er forderte Österreich auf, offene Punkte in Kroatien zu hinterfragen: So soll mitgeteilt werden, ob die Familie zusammenbleiben kann und ob es psychologische Betreuung gibt. Bis 8. November wünscht sich das Gericht eine Antwort. Allerdings macht sich Johne vom Hilfsverein wenig Hoffnung auf eine Antwort Kroatiens: "Soweit wir wissen, hat Kroatien noch nie reagiert."

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