Familie steht erneut vor Abschiebung

Hunderte demonstrierten im September für die irakische Familie
Iraker, deren Kinder in Kumberg vor der Polizei flüchteten, müssen ab Dienstag mit Ausweisung rechnen.

"Ich verstehe nicht, warum Recht hier so gnadenlos angewandt wird", fragt Karoline Schopper-Prünster. Die Obfrau des Vereins "Kumberg - Wir wollen teilen" will aber nicht aufgeben: "Wir wollen alles versuchen, dass diese Familie bleiben kann."

Für Familie H. gingen vor einem Monat Hunderte Kumberger auf die Straße: Rawya und Delan H. sowie ihre beiden Kinder Alan und Ayenne sollen abgeschoben werden. Die Geschwister, neun und acht Jahre alt, rannten davon, als die Polizei kam.

Die Kinder sind wieder wohlbehalten aufgetaucht und somit ist auch der ausgesetzte Abschiebeauftrag wieder in Kraft. "Eine Woche gibt man der Familie H. ausnahmsweise, um sich zu verabschieden", berichtet Norbert Johne von einem Gespräch im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen. "Ab Dienstag ist die Familie illegal und muss jederzeit mit Abschiebung rechnen."

Seit Dezember im Ort

Offiziell heißt das Rückführung nach Kroatien. Seit Dezember leben Rawya, Delan, Alan und Ayenne H. in Kumberg. "Das ist so gut gelaufen, sie haben so gut Deutsch gelernt", beschreibt Karoline Schopper-Prünster. "Die Kinder sind in Vereinen, in der Schule, haben Freunde."

Doch die Iraker kamen im Vorjahr über die Balkanroute nach Österreich: Das erste Land, in dem sie registriert wurden, war Kroatien. Das Dublin-III-Abkommen greift: "Rechtlich haben wir keine weiteren Schritte mehr zur Verfügung", bedauert Johne. Einzige Hoffnung sei guter Willen der Politik: Österreich könnte von sich aus erklären, dass es das Asylverfahren für Familie H. übernimmt. "Das heißt ja dann auch noch nicht, dass sie auch Asyl bekommen", betont Johne. "Aber sie hätten wenigstens das Verfahren hier."

Beinahe wären Österreichs Behörden automatisch zuständig gewesen: Wenn Flüchtlinge nicht binnen eines halben Jahres nach abschlägigem Bescheid außer Landes gebracht werden, muss Österreich das Verfahren abwickeln. Außer es gibt einen Fluchtversuch: Dann erstreckt sich die Frist auf eineinhalb Jahre. Dass sich Alan und Ayenne versteckt haben, wird als Flucht gewertet.

In der Landespolizeidirektion Steiermark gibt man sich zurückhaltend. Einen neuen Abschiebeauftrag könne er "weder bestätigen noch dementieren", betont ein Sprecher. Aber die Familie müsse damit rechnen, da alle Instanzen negativ waren.

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