Die nun veröffentlichten Flugdaten zeigen, dass der nur als mittelmäßig eingestufte Pilot seinen Suchflug nach einem möglichen Selbstmörder abgeschlossen hatte. Für einen derartigen Einsatz darf die Mindestflughöhe unterschritten werden, beim anschließenden Heimweg gelten aber eigentlich die 300 Meter über dem Boden. Dass der Pilot nur in 200 Metern unterwegs war, sieht der Ministeriumsbericht zwar als wesentlichen Faktor für den Absturz, kritisiern will man das kurioserweise aber nicht, diese Einschätzung überlasse man dem Innenministerium selbst, heißt es.
Verschärft wurde dies alles dadurch, dass der Pilot laut dem Dokument einen aus dieser Höhe nicht erreichbaren Platz für die Notlandung wählte.
Das rätselhafte Beweisstück
Die Ursache für den Ausfall des Triebwerks konnten die Ermittler jedenfalls nicht mehr feststellen. Grund dafür war wohl auch, dass ausgerechnet jener Bauteil, der dafür verantwortlich sein dürfte, im Zuge der Untersuchungen auf mysteriöse Weise verschwunden sein soll. So konnten nur mehr ältere Untersuchungen des Wärmetauschers herangezogen werden. Ein von manchen vermuteter Wartungsfehler konnte somit nicht verifiziert werden und wird in dem Bericht ebenso wenig erwähnt wie dass es auch schon beim Hinflug einen rätselhaften Leistungsverlust gab.
Ausgeschlossen wird außerdem eine weitere Möglichkeit, wonach der Pilot irrtümlich vergessen hatte, nach einer Zwischenlandung die Treibstoffpumpen wieder einzuschalten.
Damit bleibt trotz Untersuchungsbericht nach 15 Jahren vieles offen. Brisant ist das Ergebnis dennoch, denn seit Monaten wird hinter den Kulissen zwischen dem Innen- und dem Verkehrsministerium, um eine Neufassung des §145 Luftfahrtgestz gerungen. Mit der Änderung würden die tödlichen Flüge in der Steiermark und Tirol legal werden, weil die Flugpolizei sich dann generell nicht mehr an Mindestflughöhen halten muss.
Wie berichtet, üben Experten daran scharfe Kritik und bezeichnen das sogar als "demokratiepolitisch bedenklich", auch von "einem Persilschein des Wahnsinns" ist die Rede. Derzeit liegt der Plan aber auf Eis, weil die Leitung der obersten Flugbehörde erst neu besetzt werden muss.
Im Innenministerium heißt es zu alldem; "Wir äußern als BMI medial keine Wünsche zu Gesetzesänderungen, auch etwaige interne Abstimmungen werden nicht näher kommentiert. Der Bericht ist der Flugpolizei bekannt und wird zur Kenntnis genommen."
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