Damhirsch entkam aus Gatter und wurde erlegt: Anzeige gegen Jäger

Damhirsch entkam aus Gatter und wurde erlegt: Anzeige gegen Jäger
Laut Polizei hätte der Steirer das Tier nicht erschießen dürfen. Es liegt der Verdacht der Tierquälerei vor.

Wegen des Abschusses eines aus einem Wildgatter entkommenen Damhirsches hat sich ein oststeirischer Jäger eine Anzeige wegen des Verdachts der Tierquälerei eingehandelt. Dies teilte die Landespolizeidirektion Steiermark am Donnerstag mit. Grundsätzlich ist Damwild nach dem Jagdgesetz in der fraglichen Zeit jagdbar, allerdings müsse dem Jäger (41) klar gewesen sein, dass es in dem Gebiet im Bezirk Weiz kein frei lebendes Damwild gebe.

Der Damhirsch war bereits Ende Oktober - Anfang November 2022 aus dem Wildgehege bei Gleisdorf (Bezirk Weiz) entkommen. Der Jäger sah das Tier und erlegte es. Grundsätzlich ist gemäß den Bestimmungen des Jagdgesetzes Damwild von Anfang August bis Ende Dezember jagdbar. Diese Bestimmungen sind allerdings nur auf frei lebendes Wild und nicht auf Wild, das im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausschließlich für die Zucht und Fleischgewinnung gehalten wird, anwendbar.

Kein Damwild in der Gegend

Nach der geltenden Rechtsordnung ist derartig ausgebrochenes Wild erst nach einem Zeitraum von 42 Tagen jagdbar. Nach Angaben des Besitzers des Geheges sei der Hirsch erst maximal seit 14 Tagen in der freien Natur gewesen.

Der Jäger rechtfertigte sich damit, dass er nicht gewusst habe, dass das Wild aus einem Wildgatter ausgebrochen sei. Er habe angenommen, dass es sich um frei lebendes Damwild gehandelt habe. Nach einhelliger Expertenmeinung gibt es in der betreffenden Gegend aber kein frei lebendes Damwild.

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