Siegfried Wolf zahlte eine Million Euro
Der Käufer ist kein geringerer als der bekannte österreichische Unternehmer Siegfried Wolf. Das Anwesen samt Haus, Nebengebäude und sechs Teichen ließ er sich eine Million Euro kosten.
Wenn ein Nicht-Landwirt in Tirol landwirtschaftliche Flächen kauft, ist aus genannten Gründen gemeinhin Feuer am Dach. Das Grundverkehrsgesetz soll genau solche Deals bestmöglich verhindern und ist auf die „Erhaltung und Stärkung eines lebensfähigen Bauernstandes“ ausgelegt.
Für Markus Sint von der Liste Fritz, die den Fall publik gemacht hat, ist dieser „exemplarisch für den Ausverkauf der Heimat“ und dafür, „wie einem prominenten und potenten österreichischen Unternehmer im Grundverkehr die Rutsche gelegt wird.“
Im konkreten Fall hat sich die Grundverkehrsbehörde der Bezirkshauptmannschaft Reutte als nicht zuständig gesehen, weil es sich bei dem Stück Land um ein „mit einem Wohngebäude bebautes Grundstück im Freiland handelt“. Dieses sei daher „ein Baugrundstück und unterliegt nicht dem landwirtschaftlichen Grundverkehr“. Somit wäre auch keine Genehmigung zu erteilen gewesen.
Aus Sicht von Sint hat die Behörde hier „einen Persilschein ausgestellt und macht den Weg frei zur Zersplitterung eines landwirtschaftlichen Betriebes“. Laut dem Liste-Fritz-Klubobmann hätte es zudem eine einheimische Familie gegeben, die sich für den Erwerb und Wiederaufbau der Fischzucht interessiert hätte.
Die Krux: Dadurch, dass die Grundverkehrsbehörde keine Zuständigkeit erkannt hat, wurde auch kein Interessentenverfahren eingeleitet, das Bauern vor Nicht-Landwirten grundsätzlich Vorrang beim Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen gibt.
„Nicht von Bedeutung“
Die Grundverkehrsbehörde argumentiert, dass das Grundstück aufgrund seiner Beschaffenheit „für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung nicht von Bedeutung“ ist. Man betont, „einzig und allein auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben“ gehandelt zu haben.
Für ÖVP-Landesrat Geisler, der sowohl für die Landwirtschaft als auch für den Grundverkehr zuständig ist, zeigt der Fall dennoch keine Lücke im Gesetz auf. Es werde „sehr darauf geschaut, dass keine Produktionsflächen abhandenkommen“.
Aber in diesem Falle gehe es um „einen kleinen Haufen im Freiland. Das hat mit Landwirtschaft in dem Sinn nichts zu tun. Das ist eine Hobbyanlage“, so Geisler.
Vorwürfe gegen ÖVP
Markus Sint unterstellt, dass in dem Fall absichtlich weggeschaut wurde, und ortet ein „Sittenbild der ÖVP“. Im Büro von Geisler wird betont, dass dieser selbst nie in den Fall involviert war und die Entscheidung der Behörde ohne politische Beteiligung gefallen sei.
Die Grundverkehrsbehörde macht es sich mit dem Argument des bebauten Grundstücks „zu leicht, wenn sie sagt, dass sie nicht zuständig ist“, befindet Sint. Denn: „Lediglich drei Prozent des Grundstücks sind verbaut und eine Erweiterung des bestehenden Hauses um 25 Prozent ist möglich“.
Unklar ist, was Unternehmer Wolf mit dem Anwesen vor hat. Um es bewohnen zu können, müsste er seinen Hauptwohnsitz nach Biberwier verlegen, da er ansonsten einen illegalen Freizeitwohnsitz gründen würde. Eine „potentielle rechtswidrige Nutzung hintanzuhalten“ sei Aufgabe der Gemeinde, hält die BH Reutte fest.
Siegfried Wolf wollte die Debatten um sein Grundstücksgeschäft auf Anfrage nicht kommentieren.
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