Causa Muslimbrüder: Nächste rechtliche „Klatsche für die Staatsanwaltschaft“

STEIERMARK: OPERATION "LUXOR" -  RAZZIA GEGEN MUSLIMBRUDERSCHAFT UND HAMAS IN GRAZ
Oberlandesgericht Graz hebt die Beschlagnahmungen der Immobilien auf.

Das Ermittlungsverfahren gegen angebliche Anhänger der Muslimbrüder und der Hamas erweist sich immer mehr als rechtlicher Rohrkrepierer. Nachdem die Hausdurchsuchungen, die Sicherstellung der Konten und die Verweigerung der Akteneinsicht wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben wurden, folgt der nächste Paukenschlag. Das Oberlandesgericht (OLG) Graz hat in zehn Fällen die Beschlagnahme von rund 30 Immobilien aufgehoben. Es fehlen die Beweise für etwaige kriminelle Hintergründe. „Das ist eine Klatsche für den Staatsanwalt“, sagt ein Anwalt. So heißt es in dem 21 Seiten starken Papier: „Die Verdachtsbegründung darf sich nicht in Mutmaßungen und Spekulationen erschöpfen, sondern muss sich aus einer Bewertung zugänglichen Beweisergebnissen ableiten lassen.“

Weiter heißt es: „Soweit im Beschlagnahmebeschluss auf die Anlassberichte und die Durchsuchungsanordnung Bezug genommen wird, kann das Beschwerdegericht keinen fassbaren Bezug zwischen dem Herrn M. und Vermögenstransaktionen ausmachen, wird doch auch dort lediglich mit genereller Behauptung, aber ohne für das Beschwerdegericht nachvollziehbaren Beweis- und Sachverhaltsbezug ein pauschaler Verweis in der Raum gestellt, Herr M. habe über mehrere Ecken für die Hamas Spenden gesammelt.“

Auch bei der Spendensammlung für einen Grazer Moscheebau findet das OLG „keine tragfähigen Verfahrensergebnisse“, dass die gespendeten Gelder „aus kriminellen Quellen, etwa terroristischen Vereinigungen stammten“. Mehr noch: „Dass Vertreter von in Österreich residierenden Botschaften aus dem arabischen Raum bei der Grundsteinlegung der Grazer Moschee anwesend waren, spricht nicht für eine kriminelle Herkunft der Mittel“.

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