Brisantes Urteil: Spital muss Patientendaten herausgegeben

Brisantes Urteil: Spital muss Patientendaten herausgegeben
Wer seine eigenen Daten haben will, muss sie auch bekommen. Spitäler müssen aber nicht vollständigen Akt liefern.

Viele Patienten würden nach einem Spitalsaufenthalt gerne wissen, was sie eigentlich genau für Komplikationen hatten oder warum die Ärzte so oder so entschieden haben. Auch bei weiteren Behandlungen oder bei möglichen Kunstfehlern könnte die komplette Krankengeschichte eine Rolle spielen.

Doch bisher war ein Zugriff darauf bei den meisten Spitälern unmöglich, mehr als den Befund gab es nicht für den Patienten. Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat sich das nun aber geändert, zeigt ein neues Urteil der Datenschutzbehörde. Denn jeder hat seither das Recht, alle Informationen über jene Daten zu erhalten, die über ihn gespeichert sind. Die Folgen könnten weitreichend sein.

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