"Ausländer raus!"-Rufe zu Discomusik: Welche rechtlichen Folgen das hat

Das Video aus dem deutschen Sylt, in dem Personen zu Gigi D'Agostinos "L'Amour toujours" die Hand heben und "Ausländer aus!" skandieren, geht seit Tagen viral. Mittlerweile sind auch ähnliche Vorfälle aus Österreich bekannt - etwa in Kärnten; der KURIER berichtete.
Nach den Rassismus-Fällen laufen die Ermittlungen der Polizei. Wobei: Strafrechtlich ist die Sache relativ klar. Wer "nur" "Ausländer raus!"´skandiert, muss keine Verfolgung fürchten. Anders verhält es sich, wenn dazu die Hand zum Hitlergruß gehoben wird - dann wird das Verbotsgesetz schlagend.
Doch Ungemach könnte den Grölern von arbeitsrechtlicher Seite her drohen. Von den Grölereien gibt es oftmals Videos, die unter anderem auf Instagram veröffentlicht wurden.
Erkennt ein Arbeitgeber auf dem Video einen Mitarbeiter, kann er entsprechende Schritte einleiten. Doch hier kommt es stark auf das Unternehmen an.
Grundsätzlich sind in Österreich Kündigungen ohne Begründung möglich.
Wird hingegen begründet, dass der Zwischenfall die Vertrauenswürdigkeit der Person untergräbt, hätte diese Person die Möglichkeit, die Kündigung oder Entlassung anzufechten. Ein Gericht muss dann im Einzelfall klären, ob die Verfehlung derart schwerwiegend war, dass der Schritt gerechtfertigt ist.
"Diese Aufnahmen sind ja im privaten Kontext. Da muss das Gericht abwägen, ob sich das wirklich so stark auf den Beruf auswirkt", sagt Rechtsanwältin Nina Niederstrasser (KanzleiKörber-Risak). Gehört es zum Beispiel zum Unternehmensleitbild, für Weltoffenheit zu stehen, ist ein derartiger Vorfall durchaus relevant. Wichtig ist auch die Position des Dienstnehmers - handelt es sich um einen Geschäftsführer, der nach außen hin wirkt - oder eine Bürokraft, die im Hintergrund werkt.
Relevant ist auch, wie sehr der Vorfall "nach außen" hin wirkt. "Je wahrnehmbarer das ist, desto eher ist es ein Entlassungsgrund", erklärt Niederstrasser. "Wenn dem Unternehmen durch das Verhalten des Mitarbeiters ein finanzieller Schaden entsteht, spielt das natürlich eine Rolle." Also wenn etwa Aufträge, die kurz vor der Unterschrift waren, zurückgezogen werden.
Bei den Grölern aus Kärnten wird das allerdings keine Rolle spielen - es handelte sich um Maturanten.
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