"Ausländer raus!"-Rufe zu Discomusik: Welche rechtlichen Folgen das hat

"Ausländer raus!"-Rufe zu Discomusik: Welche rechtlichen Folgen das hat
Das ausländerfeindliche Gegröle wurde auf Videos festgehalten. Ein derartiges Verhalten kann auch zu Kündigung oder Entlassung führen.

Das Video aus dem deutschen Sylt, in dem Personen zu Gigi D'Agostinos "L'Amour toujours" die Hand heben und "Ausländer aus!" skandieren, geht seit Tagen viral. Mittlerweile sind auch ähnliche Vorfälle aus Österreich bekannt - etwa in Kärnten; der KURIER berichtete.

Nach den Rassismus-Fällen laufen die Ermittlungen der Polizei. Wobei: Strafrechtlich ist die Sache relativ klar. Wer "nur" "Ausländer raus!"´skandiert, muss keine Verfolgung fürchten. Anders verhält es sich, wenn dazu die Hand zum Hitlergruß gehoben wird - dann wird das Verbotsgesetz schlagend.

Doch Ungemach könnte den Grölern von arbeitsrechtlicher Seite her drohen. Von den Grölereien gibt es oftmals Videos, die unter anderem auf Instagram veröffentlicht wurden. 

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