36-Euro-Strafe bedroht den Grenzschutz in der EU

Trotz Schengener Grenzkodex und Reisefreiheit gibt es seit 2015 Grenzkontrollen zu Slowenien und Ungarn
Österreich hat laut dem EuGH die Notwendigkeit der Kontrollen nicht ausreichend begründet. Das Innenministerium sieht akute Bedrohung durch illegale Migration

36 Euro Geldstrafe, weil ein EU-Bürger am Grenzübergang Spielfeld seinen Pass nicht herzeigen wollte. Diese Bagatelle hat mitunter weit reichende Folgen für Österreichs Grenzschutz. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark (LVwG), das über die Geldbuße urteilen sollte, hat das Verfahren im Zweifel ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof mit der Sachlage befasst. Laut dem am Dienstag veröffentlichen Urteil des EuGH waren die Kontrollen rechtswidrig.

Wie das Gericht feststellt, darf ein EU-Land im Schengenraum Grenzkontrollen im Fall einer ernsthaften Bedrohung der inneren Sicherheit für maximal sechs Monate einführen. Danach brauche es den Nachweis einer „neuen ernsthaften Bedrohung“. Österreich aber scheint dies seit 2017 nicht nachgewiesen zu haben.

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