Kontrolle an EU-Binnengrenzen: Darf Österreich das?

Kontrolle an EU-Binnengrenzen: Darf Österreich das?
Seit 2015 führt Österreich an der slowenischen und ungarischen Grenze Kontrollen durch. Am Dienstag entscheidet der EuGH, ob das rechtens ist.

Von Wien nach Triest fahren, ohne über mögliche Staus an der österreichisch-slowenischen Grenze nachdenken zu müssen? Das gibt es schon lange nicht mehr. Denn seit dem Jahr 2015 führt Österreich an der slowenischen – wie auch an der ungarischen – Grenze wieder Kontrollen durch. Und das, obwohl eigentlich der Schengener Grenzkodex gilt.

Demnach ist nur eine vorübergehende und kurzfristige Wiedereinführung von Kontrollen an den EU-Binnengrenzen erlaubt. Maximal darf ein Land an den Grenzen zu anderen Schengenländern sechs Monate lang kontrollieren. Eine Verlängerung muss begründet und per Notifizierungsschreiben der EU-Kommission mitgeteilt werden. Das macht seit fast sieben Jahren nicht nur Österreich so, sondern auch andere Mitgliedsstaaten wie Deutschland, Frankreich, Dänemark und Schweden.

Nur: Ist diese Verlängerung alle sechs Monate überhaupt mit dem Unionsrecht vereinbar? Über diese Frage muss am Dienstag die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) urteilen.

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