Kontrolle an EU-Binnengrenzen: Darf Österreich das?
Von Wien nach Triest fahren, ohne über mögliche Staus an der österreichisch-slowenischen Grenze nachdenken zu müssen? Das gibt es schon lange nicht mehr. Denn seit dem Jahr 2015 führt Österreich an der slowenischen – wie auch an der ungarischen – Grenze wieder Kontrollen durch. Und das, obwohl eigentlich der Schengener Grenzkodex gilt.
Demnach ist nur eine vorübergehende und kurzfristige Wiedereinführung von Kontrollen an den EU-Binnengrenzen erlaubt. Maximal darf ein Land an den Grenzen zu anderen Schengenländern sechs Monate lang kontrollieren. Eine Verlängerung muss begründet und per Notifizierungsschreiben der EU-Kommission mitgeteilt werden. Das macht seit fast sieben Jahren nicht nur Österreich so, sondern auch andere Mitgliedsstaaten wie Deutschland, Frankreich, Dänemark und Schweden.
Nur: Ist diese Verlängerung alle sechs Monate überhaupt mit dem Unionsrecht vereinbar? Über diese Frage muss am Dienstag die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) urteilen.
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