14 Jahre Haft für Tiroler

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Der 28-Jährige wurde wegen versuchten Mordes an einem Ehepaar verurteilt - nicht rechtskräftig.

Zu 14 Jahren Freiheitsstrafe ist ein 28-Jähriger Tiroler aus dem Bezirk Kufstein am Montag am Innsbrucker Landesgericht wegen des Verbrechens des versuchten Mordes und des versuchten Einbruchdiebstahls verurteilt worden. Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, in der Nacht auf den 20. Mai 2012 in ein Haus eingebrochen und ein schlafendes Ehepaar mit einer Axt attackiert zu haben. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Weil der Angeklagte drei Verbrechen auf einmal begangen habe, war laut Richter Andreas Mair eine hohe Haftstrafe notwendig. Das Geständnis bezüglich des Einbruchdiebstahls wertete Mair hingegen als mildernd. Das Urteil der Geschworenen viel nicht einstimmig aus. Einer der acht hielt den Angeklagten in Bezug auf das Verbrechen des versuchten Mordes für nicht schuldig. Der 28-jährige Tiroler wurde außerdem zu einer Geldstrafe in der Höhe von 1.500 Euro verurteilt. Verteidiger Thaddäus Schäfer meldete Berufung an.

Vorwürfe bestritten

Der Angeklagte hatte bereits beim ersten Verhandlungstermin im November des vergangenen Jahres den ihm vorgeworfenen Mordversuch vehement bestritten und sich nur des versuchten Einbruchsdiebstahls schuldig bekannt. Er sei nur deshalb im stark angetrunkenen Zustand in das Haus des Paares eingedrungen, um sich weitere Alkoholika zu besorgen, begründete der Beschuldigte damals seine Tat. Als er seine späteren Opfer im Schlafzimmer sah, sei es zu einer Rangelei mit dem Ehemann gekommen.

Die Einbruchsopfer bestritten allerdings die Schilderung des Beschuldigten. Der Mann sei auf sie zugegangen und habe insgesamt dreimal gemeint: "I hack euch zamm", erklärten der 59-jährige Mann und dessen Ehefrau.

Mehrere als Zeugen geladene Polizisten gaben jedoch an, dass zu Beginn der Untersuchungen von einer derartigen Drohung keine Rede gewesen sei. "Ich weiß nichts von einer Drohung, wenn ich was gewusst hätte, dann hätte ich es wahrscheinlich im Amtsvermerk festgehalten", meinte eine Polizeibeamtin. Der Verteidiger warf einem der Polizisten vor, durch eine Suggestivfrage die Opfer zu der Aussage über die Drohung bewegt zu haben.

Kein Motiv

Das Motiv des 28-Jährigen blieb bis zuletzt im Dunkeln. "Wir haben nach drei Verhandlungen immer noch kein Motiv gefunden. Wir wissen nicht, warum mein Mandant in jener Nacht das Schlafzimmer des Ehepaares betreten hat, und wir werden es auch nie wissen", meinte Schäfer.

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