Zehneinhalb Jahre Haft für Beitragstäter

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein 34-jähriger Spanier ist am Dienstag von einem Geschworenensenat im Landesgericht Linz als Beitragstäter an einer versuchten erpresserischen Entführung zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er soll im September 2010 an der Entführung einer oberösterreichischen Bankiersfrau beteiligt gewesen sein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen lag bei zehn bis 20 Jahren.

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten, der nach der Urteilsverkündung in Tränen ausbrach, mit acht Stimmen der Beitragstäterschaft schuldig. Einen Rücktritt vom Versuch verneinten sie. Mildernd werteten sie die Unbescholtenheit des 34-Jährigen und dass es beim Versuch geblieben war. Dass die Tat eine versuchte erpresserische Entführung war, stehe fest, hatte die Anklägerin ausgeführt. Die habe der Beschuldigte gemeinsam mit einem bereits rechtskräftig verurteilten 57-jährigen Deutschen begangen. Neben dessen Aussage hätten auch die objektiven Beweisergebnisse alle zum Angeklagten geführt. Der Verteidiger forderte einen Freispruch. Die Anwesenheit am Tatort allein reiche für eine Verurteilung nicht aus. Es sei auch denkbar, dass der 57-Jährige und vielleicht auch noch ein zweiter jemanden gesucht hätten, den sie in die Sache hineinziehen können, um einen Schuldigen zu haben. "Ich wusste nicht, was er vorhatte. Ich hatte nicht geplant, jemanden zu entführen", bat der Angeklagte die Geschworenen, nachsichtig zu sein.

Kommentare