Schuldsprüche für "Kidnapping"

Schuldsprüche für "Kidnapping"
Nach der versuchten Entführung einer Bankiersgattin in Puchenau fassten die Angeklagten hohe Haftstrafen aus.

Nach Verkündigung des Urteilsspruchs am späten Freitagabend  brach der 33-jährige Spanier Alex R.-F. im Landesgericht Linz in Tränen aus und schüttelte sichtlich verzweifelt den Kopf. Er konnte offenbar nicht fassen, dass ihn das Schwurgericht wegen versuchter erpresserischer Entführung zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt hatte.


R.-F. hatte an den drei Prozesstagen kontinuierlich darauf beharrt, an der Tat selbst nicht beteiligt gewesen zu sein. Vom Plan seines mitangeklagten „Bekannten“ Marvin R., die Gattin eines Bankgeneraldirektors in deren Haus in Puchenau bei Linz zu kidnappen, will er nichts geahnt haben: „Ich habe die ganze Tragweite der Situation nicht erfasst.“


Zwar sei er am 8. September mit ihm in die Mühlviertler Gemeinde gefahren. Aber nur, weil ihm der 56-Jährige Geld für einen Autokauf in Tschechien versprochen habe, das er sich dort von einem Freund ausborgen wolle. Doch anstatt der in Aussicht gestellten 3000 Euro soll R. ihm nur ein Paket mit Zehn-Euro-Noten (im Gesamtwert von 500 €) überreicht haben. „Ich war wütend und bin allein nach Budweis gefahren.“

Indizien

Dass ihn R. als Komplizen bezichtigte, die Beschreibung eines der Täter exakt auf ihn passte und seine Fingerabdrücke auf einer Perücke waren, die in der Nähe des Tatorts sichergestellt wurde, änderte nichts an seiner Verteidigungslinie. „Ich hatte nie eine Waffe in Händen und war niemals aggressiv – das Einzige, das man mir vorwerfen könnte, ist, dass ich trinke.“ Staatsanwältin Doris Fiala bezeichnete seine Ausführungen als „nicht schlüssig“. Die Geschworenen schlossen sich dieser Ansicht mehrheitlich an und sprachen R.-F. mit 5:3 Stimmen schuldig – nicht rechtskräftig. Sein Anwalt Alfred Poferl legte  Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.
Deutlich gefasster nahm der mutmaßliche Haupttäter, der US-Deutsche Marvin R., seine Strafe (zwölf Jahre unbedingt) zur Kenntnis.
Richterin Karin Lindinger wertete das Tatsachengeständnis  sowie den Umstand, dass es nur beim Versuch einer Entführung blieb als mildernd. Das Urteil fiel einstimmig aus. R. meldete Berufung an, Staatsanwältin Fiala gab keine Erklärung ab.

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