20 Jahre Haft für Angeklagte

Symbolfoto: Laut Polizeiangaben bestätigte eine Obduktion am Montag die Identität des jungen Mannes.
Eine 46-Jährige soll ihre Nachbarin erschlagen haben und wollte in Notwehr gehandelt haben, weil sie mit einem Dildo angegriffen wurde.

Wegen Mordes an ihrer Nachbarin (58) ist eine 46-jährige Hausbesorgerin am Donnerstag am Landesgericht Korneuburg von Geschworenen schuldig gesprochen worden. Die Angeklagte, die auf Notwehr plädiert hatte, weil sie von dem Opfer mit einem Dildo sexuell angegriffen worden sein will, wurde nicht rechtskräftig zu 20 Jahren Haft verurteilt.

Der Verteidigungslinie "Notwehr" schenkten die Laienrichter sichtlich keinen Glauben. Was am Tattag, dem 20. März des Vorjahres, in der Wohnung in Schwechat (Bezirk Wien-Umgebung) tatsächlich vorging, konnte im Verfahren nicht gänzlich geklärt werden, was auch Richter Gernot Braitenberg bei der Urteilsbegründung einräumte. Notwehr oder eine Begründung für die Tat seien aber "nicht einmal ansatzweise" vorgelegen".

Fakt ist, dass die Hausbesorgerin der Frau laut Gerichtsmediziner Wolfgang Denk "mehr als zwei Dutzend Schläge" mit einem "scharfkantigen Gegenstand" - die Tatwaffe ist unbekannt und wurde nicht gefunden - gegen den Kopf versetzt habe. Die Frau verblutete binnen weniger Minuten. Nach der Tat dürfte die Beschuldigte noch die Wohnung durchsucht haben, Wertgegenstände sind aber nicht abhandengekommen. Danach verließ sie die Wohnung und verhinderte mittels einer SMS an eine Nachbarin, in der sie vorgab, die 58-Jährige und auf Urlaub in Graz zu sein, eine polizeiliche Türöffnung zwei Tage nach der Tat. Die Leiche wurde erst Mitte April gefunden, weil sich die Post vor der Wohnungstür stapelte. Die 46-Jährige war zu dem Zeitpunkt bereits in ihrer Heimat Serbien untergetaucht. Erst bei ihrer Rückkehr nach Österreich Ende Juni 2012 wurde sie festgenommen.

Angebliche Dildo-Attacke

Vor Gericht sprach die Angeklagte davon, dass sie der Frau helfen wollte, ihre Kaffeemaschine in Gang zu bringen und dabei plötzlich von hinten "bei den Brüsten gepackt" worden zu sein. Die 58-Jährige habe einen Dildo umgeschnallt gehabt und ihr auch zwischen die Beine gegriffen, erläuterte sie. Bei der Abwehr dieses Angriffs kam es zu einem Kampf, in dessen Verlauf das Opfer die 46-Jährige kräftig in den Finger gebissen haben soll, worauf sie sich mit "drei oder vier" Schlägen mit einem in der Küche herumliegenden Gegenstand gewehrt haben will. "Aus meiner Sicht liegt Notwehr, eine Notwehrüberschreitung vor", stellte Anwalt Timo Gerersdorfer klar. Auch die Beschuldigte selbst betonte: "Ich bin verantwortlich für ihren Tod, es war aber nicht meine Absicht, sie zu töten."

Der Staatsanwalt, der Schulden als Tatmotiv vermutete, hatte die Verantwortung der Frau strikt zurückgewiesen . "Sie lügt, lügt, lügt", hatte er die Laienrichter beschworen. Was den angeblichen Biss anbelangt, gab ihm auch der Gerichtsmediziner recht. Die Verletzung könne nicht von einem Biss stammen, weil nur eine Seite des Fingers Verletzungsspuren aufweisen würde und somit die "Gegenseite" fehle, erklärte er. Den Dildo trug das Opfer tatsächlich - allerdings unter der Kleidung.

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