Traunsee-Krimi geht nach Betrugsurteil weiter: Experte zerlegt Gutachten

Traunsee-Krimi geht nach Betrugsurteil weiter: Experte zerlegt Gutachten
Erbin Martina Tuschek-Dimas ist wehmütig aus der Pension Neuwirth ausgezogen. Das Urteil hat ihren Glauben an die Justiz gestärkt.

Im Oktober 2024 steht Martina Tuschek-Dimas am Balkon der Pension ihrer Mutter und blickt über den Traunsee auf das nebelverhangene Altmünster gegenüber. 

"Wenn ich hier bin, ist es immer schwer", sagt sie wehmütig. Sie ist längst ausgezogen, das Haus steht leer, es soll jetzt endgültig verkauft werden. 

Die Natur hat sich Eingänge, Balkone, Terrassen zurückgeholt. Eine Sanierung erscheint beim Lokalaugenschein völlig unrealistisch. Zu sehr ist das Gebäude in die Jahre gekommen. 2019 mag die Pension - vor allem für langjährige Stammgäste - ein vertrauter, heimeliger Urlaubsort gewesen sein. 

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Auch für Tuschek-Dimas waren das Hotel und ihr als "Villa" bezeichnetes Wohnhaus Heimat über viele Jahrzehnte. "Nur die letzten fünf Jahre waren eine schwere Zeit", sagt sie, "aber ich bin froh, dass es so gekommen ist." 

So gekommen heißt für sie: Dass die Angeklagten auch verurteilt wurden. "Das hat meinen Glauben an die Justiz wieder gestärkt."

Dieser Prozess hat kaum jemanden kalt gelassen. Zwei Immobilien-Entwickler, zwei Rechtsanwälte, eine Immobilienmaklerin und ein Notar saßen - vertreten von einer Armada aus Anwälten - auf der Anklagebank im Welser Landesgericht. Für alle außer den Notar setzte es verschiedene - nicht rechtskräftige - Schuldsprüche samt teilbedingter Haft.

Ende 2019 wollte Gertrude Neuwirth ihre Pension schließen - und gleichzeitig das Haus zu einem Teil verkaufen, um den anderen Teil zu sanieren und für ihre Nachkommen im Zuge eines dauerhaften Miteigentums nutzbar zu machen. Der Verkauf um 750.000 Euro wurde am 14. Oktober 2019 vereinbart. 

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Die Unterzeichnung sollte später im Strafprozess immer wieder zur Sprache kommen. Im Zuge des Zivilprozesses gab es das Vergleichsangebot, das gesamte Areal - ohne Miteigentum für die Familie - um rund 2,3 Millionen Euro zu kaufen. Dieser Vergleich kam durch das Ableben von Gertrude Neuwirth nicht mehr zustande. 

Erben gewinnen Zivilprozess

Im Zivilprozess wurde entschieden, dass die Pension Neuwirth den Erben zurückzugeben sei. "Der Familie sind dadurch keine Kosten entstanden", betonte einer der später - nicht rechtskräftig - verurteilten Immobilienentwickler vor Gericht. 

Während die Erbin den Glauben an die Justiz gewonnen hat, haben ihn andere faste verloren. Etwa die beiden Immobilienentwickler, eben, weil es im Strafprozess so gekommen ist. 

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