So nicht: Kaufvertrag für Bootshaus am Traunsee wurde aufgehoben

So nicht: Kaufvertrag für Bootshaus am Traunsee wurde aufgehoben
Erbin der damals 82-jährigen Verkäuferin brachte Klage gegen Unternehmer ein. Er kaufte großes Bootshaus samt Seegrundstück um 324.000 Euro.

Die Geschichten muten ähnlich an. Immer geht es um Immobilien in begehrter Seelage, immer sind alte Frauen als Verkäuferinnen, immer geht es am Ende um Geld.

Und zwar um jenes, das - laut klagenden Parteien - in nicht entsprechender Höhe für die Liegenschaften bezahlt wurde. Nun ist wieder ein derartiger Fall vor Gericht aufgetaucht:

Ein Unternehmer hat 2019 einer damals 82-Jährigen ein Seegrundstück samt großem Bootshaus am Traunsee um 324.000 Euro abgekauft. Die Oberösterreichischen Nachrichten berichten darüber.

Im November 2019 ging das Geschäft über die Bühne. Im Kaufvertrag wurde der Verzicht auf die Anfechtung der "laesio enormis" festgehalten. Diese Regel besagt– verkürzt dargestellt –, dass ein Verkauf angefochten werden kann, wenn weniger als die Hälfte des tatsächlichen Werts bezahlt wurde. Im April 2021 verstarb die Verkäuferin, ihre Großnichte war als Alleinerbin eingesetzt.

Verkauf war "großer Fehler"

Die OÖN berichten weiter, dass nach deren Angaben die betagte Frau bereits zu Lebzeiten einen "großen Fehler" beim Verkauf an den Unternehmer erkannt habe. Und zwar an jenem Tag, als sie in der Zeitung las, dass eine zwölf Quadratmeter große, baufällige Badehütte am Wolfgangsee um 755.000 Euro verkauft worden war.

So nicht: Kaufvertrag für Bootshaus am Traunsee wurde aufgehoben

Die Großnichte brachte schließlich eine Zivilklage ein. Der Vorwurf: Verkürzung über die Hälfte, Wucher und List. Im Zivilverfahren beauftragte das Landesgericht Wels auch einen Sachverständigen, um Bootshaus und Seegrundstück zu bewerten. In seinem Gutachten ermittelte er zum Stichtag 17. September 2019 einen Verkehrswert von 2,9 Millionen Euro - beinahe um ein Zehnfaches höher als der eigentliche Verkaufspreis.

Ähnlich ist es auch beim Fall der Pension Neuwirth gelaufen. Auch hier wurde der Verkauf nach dem Ableben der Verkäuferin über eine Klage am Zivilrechtsweg rückabgewickelt. Und auch in diesem Fall klafften die Gutachten der verhinderten Käufer und der Verkäuferin weit auseinander. Das Gericht stellte beim Prozess über die Pension Neuwirth letztlich einen "Schaden" von 750.000 Euro fest.

Ein Privatgutachten des beklagten Käufers hingegen kam auf einen Gesamtwert von 171.000 Euro.

Das Urteil des Welser Landesgerichts erging nun schriftlich: Auf OÖN-Anfrage heißt es, dass der Kaufvertrag in erster Instanz aufgehoben wurde und der Verkauf rückabgewickelt werden muss.  Das noch nicht rechtskräftige Urteil kann binnen vier Wochen angefochten werden, was der Unternehmer auch tut. Er geht in Berufung.

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