Ermittlungen gegen Ex-Pater wegen Wiederbetätigung

Zwölf Jahre Haft (nicht rechtskräftig) lautete am 3. Juli im Landesgericht Steyr das Urteil gegen den früheren , August M. Der 79-Jährige soll unter dem Namen Pater Alfons über Jahrzehnte hindurch (1971 bis 1996) Zöglinge schwer missbraucht haben. Die Vorwürfe reichten von Züchtigung mit der Peitsche bis zu Analverkehr.
SS-Dolch und Aussagen wie "lebensunwertes Leben, das auszumerzen ist". Vorwürfe gegen nicht rechtskräftig verurteilten Ordensmann und unbekannte Täter.

Dem Anfang Juli zu zwölf Jahren Haft verurteilten ehemaligen Konviktsdirektor des Stifts Kremsmünster, August M., droht weiteres Ungemach. Nach einer Sachverhaltsdarstellung der Opferanwälte im Missbrauchsprozess hat die Staatsanwaltschaft Steyr ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Wiederbetätigung eingeleitet. Die Vorwürfe richten sich in erster Linie gegen August M. sowie gegen unbekannte Täter.

In der Sachverhaltsdarstellung geht es um Äußerungen, die der heute 79-Jährige gegenüber Zöglingen gemacht haben soll. "Ich hol' die Pumpgun und erschieß dich, du Jud!" oder "Ihr seid lebensunwertes Leben, das auszumerzen ist", seien nur einige Beispiele. Zudem soll er immer wieder eine "Geheime Stiftspolizei" (GeStiPo) gegenüber den Schülern erwähnt oder Kinder als "Pimpfe" (Bezeichnung für Mitglieder der Hitlerjugend bzw. des "Deutschen Jungvolkes" in der NS-Zeit, Anm.) tituliert haben.

SS-Dolch

Zumindest einem Schüler soll der mittlerweile in den Laienstand zurückversetzte Geistliche einen SS-Dolch mit der Inschrift "Meine Ehre heißt Treue" gezeigt und ihm erklärt haben, dass das ein ganz besonderer Schwur sei. In dem Teil der Anzeige, die sich gegen unbekannte Täter richtet, geht es um den Vorwurf, dass im Stiftsinternat von Hakenkreuz-Tellern gegessen worden sei. Der Großteil dieser Beschuldigungen war bereits im Zuge eines Zivilverfahrens gegen das Stift, das immer noch anhängig ist, bekannt geworden.

Das Urteil im Strafprozess ist noch nicht rechtskräftig. August M., der sich damals Pater Alfons nannte, wurde wegen sexueller und gewalttätiger Übergriffe auf insgesamt 24 ehemalige Schüler zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Verteidigung kündigte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an, die Staatsanwaltschaft ergriff keine Rechtsmittel. Selbst wenn der Instanzenzug ausgeschöpft ist, bleibt offen, ob der Angeklagte eine eventuelle Haftstrafe antreten muss. Das hätte dann das Landesgericht Steyr zu entscheiden.

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