Verkehrslast zur neuen Donaubrücke kein Thema für Ministerin

In Ennsdorf richtet man sich auf Widerstand gegen den Ausbau der B123 als Anbindung zur neuen Donaubrücke bei der UVP und in Einspruchsverfahren ein
Magerer Erfolg für parlamentarische Anfrage der SPÖ. Heftiger Zwist über angeblich nicht gültigen Landtagsbeschluss für Verkehrstrasse. Bürgerinitiative kritisiert NÖ Straßenplaner heftig

Enttäuscht ist der niederösterreichische SPÖ-Nationalrat Alois Schroll über die Beantwortung seiner parlamentarischen Anfrage zur geplanten Verkehrslösung um die neue Donaubrücke Mauthausen im nö. Enns-Donauwinkel. Umwelt- und Mobilitätsministerin Leonore Gewessler wies die 18 detailliert gestellten Fragen Schrolls nämlich mit mageren zwei Sätzen ab. Aufgrund des Bundesstraßenüberlassungsgesetzes würden dem Bund die Kompetenzen fehlen, verwies die Ministerin auf die Länder Nieder- und Oberösterreich.

Als „provokant dürftig“ bezeichnete Schroll diese Vorgangsweise. Er konfrontierte Gewessler daher am Mittwoch im Parlament mit der „schlechtesten ausgewählten Variante“ bei der Verkehrsverbindung der neuen Brücke mit der Westautobahn (A1). Die enorme Belastung der Gemeinde Ennsdorf (Bezirk Amstetten), die Vernichtung von Donauauwald und die Verbauung der Überflutungszone an der Donau sollten die Umweltministerin interessieren, so Schroll.

PK "EINIGUNG BEIM ERNEUERBAREN-AUSBAU-GESETZ": SCHOLL

SPÖ-Nationalrat Alois Schroll

„Sie hat mir dann noch einmal klargelegt, definitiv nicht für diese Planungen zuständig zu sein. Sehr wohl will sie die Zuständigen in Niederösterreich aber dazu ansprechen und auch ein UVP-Verfahren genau beobachten“, sieht Schroll einen kleinen Teilerfolg.

Die NÖ Straßenbauabteilung bereitet die Unterlagen für das geplante UVP-Verfahren im Jahr 2022 für den vierspurigen Ausbau der B123 in Ennsdorf und die Brückenanbindung vor. Weil man die bestehende Bundesstraße ausbaue, verbrauche man mit dieser Trasse den wenigsten Boden, lautet ein Argument der Straßenplaner. „Die Bürgerinitiative und wir als Gemeinde bereiten uns ebenfalls auf die UVP vor. Wir werden juristisch und politisch gegen diese nicht akzeptable ,Variante zwölf’ auftreten“, kündigte der Ennsdorfer Bürgermeister Daniel Lachmayr (SPÖ) weiteren Widerstand an.

Trassen-Wirrwarr

Mit dem NÖ LH-Vize Franz Schnabl haben die Ennsdorfer einen Mitstreiter. Wie nun bekannt wurde, verweigerte er als Bau- und Verkehrsrechtsreferent die Unterschrift zur Trassenverordnung. Diese lag über den Sommer dennoch in Ennsdorf zur Einsicht für die Bürger auf. 90 Stellungnahmen gingen gegen das Projekt ein. Kurioserweise soll für die „Trasse zwölf“ auch ein gültiger Auftrag des Landtags fehlen, weil beim Beschluss 2018 diese Variante noch gar nicht bekannt war, lautet ein Vorwurf in der Region. Dem widerspricht NÖ Straßenplaner Christof Dauda vehement. 2018 habe der Landtag grundsätzlich einen Korridor von der Donaubrücke zur B1 beschlossen. Mitte 2022, wenn die Einreichpläne fertig sind, muss der Landtag dann über die „Variante zwölf“ abstimmen.

Heftige Kritik

Dieser Meinung widerspricht Herbert Pühringer, der Sprecher der Bürgerplattform vehement. Tatsächlich ist am 19. Juni 2018 im NÖ Landtag ein einstimmiger Beschluss gefasst worden, in dem die Donaubrücke samt Vorlandbrücke, sowie in zwei Punkten konkret der zweispurige Ausbau und die "Bestands- und Linienverbesserung" auf der B123a bis zur B1 in Rems (dort liegt der A1-Vollanschluss St. Valentin) beschlossen wurde. "Als Sacharbeiter ist Herr Dauda angeführt, er kennt offenbar seine eigenen Anträge nicht mehr", sagt Pühringer.

Verkehrslast zur neuen Donaubrücke kein Thema für Ministerin

Herbert Pühringer kämpft seit vielen Jahren ggen die Verkehrslast in der Gemeinde Ennsdorf

Diese Variante Richtung Osten durch die Gemeinde St. Pantaleon sei beschlossen, dann aber von den Planern ohne neuen Beschluss verworfen und die Trasse durch Ennsdorf auf der B123 ins Spiel gebracht worden, so Pühringer. Die Bürgerinitiative will die Tatsache, dass den Bürgern eine nicht ordnungsgemäß beschlossene Trasse vorgelegt wurde, von den Gerichten in wahrscheinlichen Einspruchsverfahren prüfen lassen.  

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