Toter Wolf in NÖ entdeckt: Illegaler Abschuss vermutet
In der Donau ist bei Tulln ein toter Wolf entdeckt worden. Das verendete Tier weise offensichtlich eine Schusswunde auf, bestätigte Polizeisprecher Johann Baumschlager am Mittwoch. Ausgegangen werde davon, dass das Raubtier getötet und in dem Fluss entsorgt worden sei. Ermittelt werde gegen Unbekannt wegen vorsätzlicher Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes. Die Tat ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht.
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Baumschlager zufolge war die Polizei am Dienstag gegen 21.50 Uhr darüber verständigt worden, dass sich ein totes Tier in der Donau befinde. Spaziergänger hatten den Wolf entdeckt und Alarm geschlagen. Mehrere Streifen rückten aus, der Kadaver wurde geborgen. Er weist laut Polizei eine deutliche Eintritts- und Austrittswunde auf, was auf einen illegalen Abschuss hindeutet.
"Das wäre der erste Fall in Niederösterreich", erklärt Chefinspektor Christian Ebner vom NÖ Landeskriminalamt. Der 59-jährige Kriminalist hat die Leitung der Abteilung für Umweltkriminalität über, die neben Umweltsündern unter anderem auch Tiermörder jagt. Ebenso wie die Fälle streng geschützter und vergifteter Greifvögel liegt es nun am LKA, die Causa Wolf zu klären.
Seitens der Staatsanwaltschaft St. Pölten wurde laut Baumschlager ein Amtstierarzt als Sachverständiger bestellt, berichtete auch der ORF Niederösterreich. Derzeit wird der Wolf nach KURIER-Informationen an der Veterinärmedizinischen Universität Wien untersucht. Mittels eines DNA-Abgleichs will man auch feststellen, ob es bereits einen in der Datenbank gespeicherten Nachweis des Tieres gibt und aus welcher Region beziehungsweise welchem Rudel das Raubtier stammt.
Junger Rüde
Laut dem ersten Untersuchungsergebnis der Vetmeduni handelt es sich bei dem Exemplar um einen etwa zweijährigen Rüden, also ein männliches Jungtier. Weitere Erkenntnisse sollen im Laufe der Woche feststehen und bekannt gegeben werden.
Auch beim Niederösterreichischen Landesjagdverband hat man am Mittwoch auf den Abschuss reagiert. Wo und von wem das Tier erlegt wurde, sei Gegenstand der Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei. "Der Landesjagdverband hat aber seine volle Unterstützung zugesagt", heißt es in einer Stellungnahme.
Beim Jagdverband verurteile man den illegalen Abschuss von Wildtieren. "In diesem Fall handelt es sich um eine vorsätzliche Schädigung des Tier- und Pflanzenbestandes bzw. Wilderei sowie damit einen Verstoß gegen das Jagd- und Strafgesetz. Im Falle einer Verurteilung hat der Täter mit der vollen Härte des Gesetzes zu rechnen", so der Verband.
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